Lembeck, Rhade und Deuten brauchen eine neue Schiedsperson. Wer in einem der drei Ortsteile wohnt und sich zutraut, als ehrenamtlicher Streitschlichter tätig zu werden, kann sich bei der Stadt für das Amt bewerben. Herbert Raß hat das 2012 für den Bezirk Holsterhausen getan, übt seither gemeinsam mit Schiedsfrau Birgit Hagemeister das Amt aus. Er wirbt für dieses Ehrenamt, das ihm großen Spaß macht.
Herbert Raß hat als Ingenieur Erdgas-Pipelines geplant. „Als die Rente bevorstand, habe ich überlegt, was ich für die Gesellschaft tun kann“, erzählt der 69-Jährige. Als überzeugter Demokrat sei er stets ein Mann des Kompromisses gewesen, deshalb habe ihn vor zehn Jahren das „Stellenangebot“ der Stadt für eine Schiedsperson in seinem Wohnbezirk angesprochen.
Amtszeit beträgt fünf Jahre
Eine Schiedsperson muss mindestens 25 Jahre und höchstens 75 Jahre alt sein. Nach der formlosen Bewerbung mit Lebenslauf beim Rechtsamt der Stadt (Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, E-Mail: justiziariat@dorsten.de) entscheidet am Ende der Rat der Stadt, welcher Bewerber die nächsten fünf Jahre lang Schiedsfrau oder Schiedsmann sein wird. Nach der Vereidigung durch den Amtsgerichtsdirektor und entsprechende Schulung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) kann es dann losgehen.
„Wir Schiedspersonen nehmen die Aufgabe eines Streitschlichters als Mediator wahr“, erklärt Herbert Raß, „daher müssen wir nicht Juristen sein. Man muss in der Lage sein, auf Menschen zuzugehen und Gespräche auf den Weg zu bringen, in denen Lösungen für eine Beilegung von Streitigkeiten erzielt werden.“ Was man dafür an juristischen Kenntnissen brauche, lerne man in den BDS-Seminaren.
Streit unter Nachbarn
Einfühlungsvermögen und ein Gespür für die sich widerstreitenden Positionen sollte eine Schiedsperson auf jeden Fall mitbringen. Wer sich schon länger um eine Sache streitet, hat manchmal die Lösung des Konflikts aus den Augen verloren. Oft geht es um Unstimmigkeiten unter Nachbarn: Bäume und ihre überhängenden Äste. Zaunhöhen, Lärm, wucherndes Efeu − wenn man sich nur lange genug über den anderen geärgert hat, braucht es oftmals einen Anstoß von außen, um einen Blick für den Kompromiss zu finden.
So erinnert sich Herbert Raß um einen Lärm-Streit: „Die Geräusche der Luft-Wärme-Pumpe an einem Haus störte den Schlaf des Nachbarn.“ Der eine konnte nicht auf seine Heizung verzichten, der andere nicht auf erholsamen Schlaf − am Ende war ein dämmendes, aber den Wirkungsgrad nicht allzu sehr einschränkendes Häuschen rund um das Gerät die salomonische Lösung.

Die wird dann protokolliert, von allen unterzeichnet und ist 30 Jahre lang bindend, gilt in der Juristensprache als „vollstreckbarer Titel“. „Es gelingt nicht immer, einen dauerhaften Frieden zwischen Nachbarn herzustellen“, macht sich Herbert Raß keine Illusionen, „aber einen Streitpunkt können wir zumindest aus dem Weg räumen.“ Oft stimmt auch eine Entschuldigung versöhnlich, zum Beispiel in Fällen von Beleidigung. Da trägt manchmal auch eine Spende für einen guten Zweck sowie eine Unterlassungserklärung zur Befriedung bei. Nur in etwa einem Drittel der Fälle findet sich im Schiedsverfahren keine Lösung. Dann landen die Parteien am Ende womöglich doch vor Gericht.
Bewerbungsschluss am 15.2.
In den fünf Dorstener Schiedsamtsbezirken gab es 2021 33 Schlichtungsfälle. Jeder Bezirk hatte also im Durchschnitt fünf Fälle zu behandeln. Auch Herbert Raß, der pro Fall etwa acht Stunden Arbeit einkalkuliert, inklusive der zwei- bis dreistündigen Schlichtungssitzung. Die wird übrigens mit maximal 25 Euro plus Kostenerstattung vergütet. Raß. „Es ist halt ein Ehrenamt, aber ein schönes. Macht das ruhig!“ Die Stadt hofft auf Bewerbungen bis zum 15. Februar.
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