Dorstener Anwälte machen nach EuGH-Urteil Mut Bessere Chancen für getäuschte Autokäufer

Anwalt zum Abgas-Urteil: Bessere Chancen für gelackmeierte Autokäufer
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„Da wurde wohl richtig geschummelt.“ Der Dorstener Rechtsanwalt Jürgen Mankartz findet deutliche Worte für das, was Autokäufern widerfahren ist. Gemeinsam mit seinem Partner Michael Schwankl vertritt er Mandanten in fast 50 Verfahren zum Abgasskandal, darunter etliche Dorstener Wohnmobilbesitzer, deren Fahrzeuge mit Fiat-Motoren im Sommer fast immer ohne Abgasreinigung bewegt werden.

Thermofenster heißt die Programmierung, bei der während eines Temperaturintervalls bei besonders warmen oder etwas kühleren Außentemperaturen die Abgasreinigung heruntergeregelt wird. Zigtausende Autos zahlreicher Hersteller wurden so programmiert.

Anspruch bei Fahrlässigkeit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 macht Autobesitzern und ihren Anwälten jetzt gleichermaßen Mut in ihrem Kampf um Entschädigung. Die Richter in Luxemburg haben nämlich entschieden, dass auch dann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, wenn der Hersteller „nur“ fahrlässig gehandelt hat, statt es bewusst auf eine sittenwidrige Täuschung anzulegen.

Das hatte der deutsche Bundesgerichtshof bisher anders gesehen −zur Freude der Autobauer. Rechtsanwalt Mankartz sieht jetzt durch das EuGH-Urteil die Rechte seiner Mandanten gestärkt.

Rechtsanwälte Jürgen Mankartz
Rechtsanwalt Jürgen Mankartz ist Experte auf dem Gebiet des Abgasskandals. © privat

Mankartz: „Es ruhen an vielen Gerichten tausende Prozesse in Erwartung des EU-Richterspruchs. Jetzt muss sich das deutsche Recht an diesem Urteil orientieren.“ Schon am 8. Mai erwartet Mankartz ein erstes Zeichen, wenn der Bundesgerichtshof ein immer wieder hinausgezögertes Verfahren weiterführt. Der sogenannte „Dieselsenat“ des BGH will an diesem Verhandlungstag schon „Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern, damit Instanzgerichte Leitlinien für ihre Entscheidungen erhalten.

Verjährungsfrist verlängert

Bisher hatte sich Mercedes-Benz im Gegensatz zu VW mit dem Argument aus der Affäre ziehen könne, keine Betrugsabsichten gehabt zu haben. Vielen Klägern war damit ein zentrales Argument in ihren Klagen weggebrochen. Die Lage, so Jürgen Mankartz, habe sich nun für die Verbraucher deutlich verbessert, weil schon fahrlässiges Verhalten für einen Schadensersatz-Anspruch ausreiche.

Auch für Betroffene, die bisher wegen der ungewissen Erfolgsaussichten noch nicht den Klageweg beschritten haben, eröffne das EuGH-Urteil neue Möglichkeiten, sagt der Anwalt. Denn der 21. März 2023 kann für Autobesitzer als der „Tag der Kenntniserlangung“ gelten, an dem eine dreijährige Verjährungsfrist beginnt.

Für Erstkäufer könne sogar eine Verjährung der Ansprüche von zehn Jahren in Betracht kommen. Es sind im Grundsatz auch neben VW und Mercedes viele andere Hersteller wie beispielsweise auch Fiat betroffen. Eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt lohne auf jeden Fall, rät Mankartz.

Dorstener Dieselfahrer warten gespannt auf zwei Gerichtsurteile