
© picture alliance/dpa
Das Grundgesetz ist keine Selbstverständlichkeit: Das sollten wir würdigen
Meinung
Zu einem eigenen Feiertag hat es das am 23. Mai 1949 verabschiedete Grundgesetz nicht gebracht. In Dorsten wird es jetzt mit einer Aktionswoche gewürdigt. Das hat es verdient. Mindestens.
Wann haben Sie zuletzt an unser Grundgesetz gedacht? Oder gar darin gelesen? War Ihnen Artikel 6 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) bewusst, als Sie neulich in der Kirche waren? Oder Artikel 11 (Freizügigkeit), als Sie einen Ausflug zur Nordsee unternommen haben? Die Corona-Pandemie hat Freiheitseinschränkungen im Sinne des Grundgesetzes in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Die Meinungsfreiheit sehen viele bedroht, die ungestraft und unzensiert immer wieder sagen, dass sie sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen. Paradox.
Auch wenn wir es nicht immer merken, aber das 72 Jahre alte Grundgesetz ist unser täglicher Begleiter, auf den wir stolz sein können und sollten. Es hätte eigentlich einen eigenen Feiertag verdient.
In Dorsten widmet man ihm jetzt immerhin eine ganze Aktionswoche. Menschen, die das Grundgesetz zu schätzen wissen und seinen Wert in die Stadt hinaus tragen wollen, haben viele interessante Veranstaltungen vorbereitet und betreiben vorübergehend sogar einen Laden. Da kann man viel übers Grundgesetz lernen und lesen.
Auch Artikel 38: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundesages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Halten Sie beim Wählen am Sonntag ruhig mal einen Moment inne und denken Sie an unser Grundgesetz. Nicht alles, was darin steht, ist so selbstverständlich, wie wir es nehmen.
Geboren und geblieben im Pott, seit 1982 in verschiedenen Redaktionen des Medienhauses Lensing tätig. Interessiert an Menschen und allem, was sie anstellen, denken und sagen.
