Patrick Schürhoff, Betreiber des TestCov-Teststellen in Dorsten, wünscht sich Klarheit bei der Frage, ob Teststellen die Selbstbeteiligung für die Kundinnen und Kunden übernehmen dürfen.

Patrick Schürhoff, Betreiber des TestCov-Teststellen in Dorsten, wünscht sich Klarheit bei der Frage, ob Teststellen die Selbstbeteiligung für die Kundinnen und Kunden übernehmen dürfen. © Jürgen Wolter (A)

Kostenübernahme durch Dorstener Teststellen? Entscheidung gefällt

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Dürfen Teststellenbetreiber in Dorsten die Drei-Euro-Selbstbeteiligung übernehmen? Diese Frage hatte zuletzt für viele Diskussionen gesorgt. Nun haben die Teststellenbetreiber Gewissheit.

Dorsten

, 08.07.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es sind nur wenige Sekunden, die für Patrick Schürhoff entscheidend sind. Der Betreiber der TestCov-Teststellen in Dorsten spielt auf die Pressekonferenz an, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 24. Juni zur neuen Corona-Testverordnung gehalten hatte. Darin sagt er wortwörtlich: „Wenn die Testzentren die Eigenbeteiligung erlassen wollten, oder wenn beispielsweise die Länder diese drei Euro übernehmen wollten, dann ist das durch die Verordnung gedeckt.“

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Genau diese Aussage nahmen Schürhoff und sein Team zum Anlass, um ihren Kundinnen und Kunden den Eigenanteil von drei Euro für einen Corona-Test zu schenken. Schürhoff nannte dafür in der vergangenen Woche den Grund: Der Aufwand, den die neue Testverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Kundinnen und Kunden verursache, sei unverantwortlich und unzumutbar. Andere Teststellen schlossen sich an und erließen ebenfalls die Kosten. Beispielsweise die Teststelle von Tobias Overfeld am Rehazentrum Dorsten.

Teststellen ziehen Kostenübernahme zurück

Vorübergehend haben sich Schürhoff und Overfeld von diesem Angebot verabschiedet. Vorausgegangen war die Forderung des Kreises Recklinghausen, die Kostenübernahme zu unterlassen. Das sei unzulässig. Dies steht in einer E-Mail, die dieser Redaktion vorliegt und die der Fachbereich Gesundheit, Bildung und Erziehung am Dienstag (5.7.) an zahlreiche Teststellenbetreiber im Kreisgebiet verschickt hat.

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In der Mail beruft sich der Kreis zunächst auf eine Formulierung aus der Testverordnung. Demnach müsse die zu testende Person den Eigenanteil an die Leistungserbringer und damit an die Teststellen leisten. Lediglich die Übernahme durch das Land sei als Ausnahme aufgeführt. Zusätzlich sollten alle Teststellenbetreiber gleichgestellt sein. Dementsprechend unzulässig sei die Entscheidung der Betreiber, den Kundinnen und Kunden die Selbstbeteiligung zu erlassen.

Im April 2021 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil mit ähnlichem Kontext gefällt. Damals war entschieden worden, dass Apotheken auf die Zuzahlung von zwei Euro zu einem Set FFP2-Masken verzichten durften, sofern die Kundinnen und Kunden gemäß der damaligen Corona-Regeln Anspruch darauf hatten.

Kreis, Bezirk und Land verweisen an Bundesgesundheitsministerium

Für Patrick Schürhoff passen die Aussagen des Bundesgesundheitsministers und die Ausführungen des Kreises nicht zusammen. Er fördert Klarheit in diesem Fall. Der Kreis Recklinghausen nahm auf Anfrage dieser Redaktion keine Stellung, sondern verwies an die Bezirksregierung Münster. Diese wiederum sah das Land NRW in der Verantwortung, das jedoch seinerseits direkt an das Bundesgesundheitsministerium verwies.

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Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin am Freitagmittag (8.7.), dass hochrangige Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen geführt würden. Spätestens zu Beginn der kommenden Woche solle es dann eine Entscheidung geben. Bereits am Freitagnachmittag lag diese dann vor: Schürhoff erhielt eine Mail von der Landesregierung, dass ein Verzicht auf die Selbstbeteiligung von drei Euro auch dann zulässig sei, wenn das Land diesen Anteil nicht erstattet. Damit ist für Schürhoff klar: TestCov erlässt seinen Kundinnen und Kunden ab sofort die Drei-Euro-Selbstbeteiligung.

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