
Patrick Schürhoff, Betreiber des TestCov-Teststellen in Dorsten, wünscht sich Klarheit bei der Frage, ob Teststellen die Selbstbeteiligung für die Kundinnen und Kunden übernehmen dürfen. © Jürgen Wolter (A)
Kostenübernahme durch Dorstener Teststellen? Entscheidung gefällt
Coronavirus
Dürfen Teststellenbetreiber in Dorsten die Drei-Euro-Selbstbeteiligung übernehmen? Diese Frage hatte zuletzt für viele Diskussionen gesorgt. Nun haben die Teststellenbetreiber Gewissheit.
Es sind nur wenige Sekunden, die für Patrick Schürhoff entscheidend sind. Der Betreiber der TestCov-Teststellen in Dorsten spielt auf die Pressekonferenz an, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 24. Juni zur neuen Corona-Testverordnung gehalten hatte. Darin sagt er wortwörtlich: „Wenn die Testzentren die Eigenbeteiligung erlassen wollten, oder wenn beispielsweise die Länder diese drei Euro übernehmen wollten, dann ist das durch die Verordnung gedeckt.“
Genau diese Aussage nahmen Schürhoff und sein Team zum Anlass, um ihren Kundinnen und Kunden den Eigenanteil von drei Euro für einen Corona-Test zu schenken. Schürhoff nannte dafür in der vergangenen Woche den Grund: Der Aufwand, den die neue Testverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Kundinnen und Kunden verursache, sei unverantwortlich und unzumutbar. Andere Teststellen schlossen sich an und erließen ebenfalls die Kosten. Beispielsweise die Teststelle von Tobias Overfeld am Rehazentrum Dorsten.
Teststellen ziehen Kostenübernahme zurück
Vorübergehend haben sich Schürhoff und Overfeld von diesem Angebot verabschiedet. Vorausgegangen war die Forderung des Kreises Recklinghausen, die Kostenübernahme zu unterlassen. Das sei unzulässig. Dies steht in einer E-Mail, die dieser Redaktion vorliegt und die der Fachbereich Gesundheit, Bildung und Erziehung am Dienstag (5.7.) an zahlreiche Teststellenbetreiber im Kreisgebiet verschickt hat.
In der Mail beruft sich der Kreis zunächst auf eine Formulierung aus der Testverordnung. Demnach müsse die zu testende Person den Eigenanteil an die Leistungserbringer und damit an die Teststellen leisten. Lediglich die Übernahme durch das Land sei als Ausnahme aufgeführt. Zusätzlich sollten alle Teststellenbetreiber gleichgestellt sein. Dementsprechend unzulässig sei die Entscheidung der Betreiber, den Kundinnen und Kunden die Selbstbeteiligung zu erlassen.
Kreis, Bezirk und Land verweisen an Bundesgesundheitsministerium
Für Patrick Schürhoff passen die Aussagen des Bundesgesundheitsministers und die Ausführungen des Kreises nicht zusammen. Er fördert Klarheit in diesem Fall. Der Kreis Recklinghausen nahm auf Anfrage dieser Redaktion keine Stellung, sondern verwies an die Bezirksregierung Münster. Diese wiederum sah das Land NRW in der Verantwortung, das jedoch seinerseits direkt an das Bundesgesundheitsministerium verwies.
Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin am Freitagmittag (8.7.), dass hochrangige Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen geführt würden. Spätestens zu Beginn der kommenden Woche solle es dann eine Entscheidung geben. Bereits am Freitagnachmittag lag diese dann vor: Schürhoff erhielt eine Mail von der Landesregierung, dass ein Verzicht auf die Selbstbeteiligung von drei Euro auch dann zulässig sei, wenn das Land diesen Anteil nicht erstattet. Damit ist für Schürhoff klar: TestCov erlässt seinen Kundinnen und Kunden ab sofort die Drei-Euro-Selbstbeteiligung.
Geboren in der Stadt der tausend Feuer. Ruhrpott-Kind. Mag königsblauen Fußball. Und Tennis. Schreibt seit 2017 über Musik, Sport, Wirtschaft und Lokales. Sucht nach spannenden Geschichten. Interessiert sich für die Menschen und für das, was sie bewegt – egal in welchem Ort.