Bungalow durchsucht: Polizei von Hundekot und Drogen-Geruch empfangen

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Bungalow durchsucht: Polizei von Hundekot und Drogen-Geruch empfangen

rnGerichtsprozess

Bei der Durchsuchung eines Bungalows in Dorsten vernebelten gleich mehrere durchdringende Gerüche die Nasen der Beamten. Aber: Hatte die Bewohnerin wirklich etwas mit Drogen zu tun?

Dorsten

, 24.04.2021, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Als das Drogen-Einsatzkommando frühmorgens einen Bungalow in Wulfen-Barkenberg durchsuchen wollte, wurde es unangenehm: Auf der Terrasse und im Garten lagen überall Haufen von Hundekot herum, auch drinnen im Hausflur. Als sie durchs Fenster hineinblickten, sahen sie zwei vernachlässigte große Hunde.

Drogenspürhund blieb im Auto

Der Hundeführer der Polizei ließ seinen Drogenspürhund aus Vorsicht sogar im Auto, „aus Sorge, dass er sich eine Krankheit einfangen würde“, erzählte er am Mittwoch im Saal 105 des Dorstener Amtsgerichts.

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Obwohl ihnen der Gestank zunächst die Nase vernebelte, wurden die Kripo-Beamten am 6. Februar 2020 in dem Haus fündig. Denn je näher sie dem Schlafzimmer kamen, desto intensiver roch es nach frischem Marihuana.

In einem Schrank entdeckten sie eine große Druckverschluss-Tüte, die randvoll gefüllt war mit Drogen: Insgesamt 1,24 Kilo Cannabiskraut, dazu 1.530 Euro Bargeld.

Selbstanzeige bei der Polizei

Auf der Anklagebank saß nun die 21-jährige Bewohnerin, die in einer separaten Wohnung im Hause ihres Vaters lebt. Sie hatte die Nacht vor dem Einsatz allerdings bei ihrem Verlobten verbracht, gegen den sich die polizeilichen Ermittlungen damals gerichtet hatten.

In einer Selbstanzeige hatte ein Kleindealer zuvor die Namen „größerer Fische“ ausgeplaudert. Darunter den eines 27-jährigen und inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Barkenbergers, der mit der 21-Jährigen liiert ist.

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Er soll in seinem „Revier“ die Drogen unter seine Zwischenhändler gebracht haben, deswegen wurde er zur Zielperson des Großeinsatzes. Morgens um 6 Uhr klingelten die Polizisten bei ihm, warfen nicht nur ihn, sondern auch die Verlobte aus dem Bett, deren fünf Autominuten entfernte Wohnung ebenfalls unter die Lupe genommen wurde.

Keine Fotos gemacht

Doch hatte die angehende Kinderpflegerin, gegen die rechtlich bislang überhaupt nichts vorliegt, wirklich etwas mit der Sache zu tun? Hatte sie selbst mit Drogen gehandelt, wie die Anklage es ihr vorwarf? Oder den Stoff wissentlich für ihren Verlobten gebunkert?

„Mein Bauchgefühl sagt ja, aber nachweisen kann ich es nicht“, musste der Staatsanwalt am Ende einräumen. Er bemängelte, dass die Kripo-Beamten vor Ort „überhaupt keine Fotos von einem so wichtigen Einsatz gemacht“ haben.

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Die Angeklagte hüllte sich in Schweigen, ihr Verlobter nahm sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Und die Zeugenaussagen aller 15 eingesetzten Beamten brachten auch kein Licht ins Dunkel.

Am Ende ein Freispruch

Möglich war, dass die Frau schon Tage zuvor nicht mehr in ihrer Wohnung war, dass die Drogen also ohne ihr Wissen von ihrem Verlobten oder seinen Komplizen dort versteckt worden waren. Zu wenig Indizien und deshalb: Freispruch.