Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen laut Stadtsprecher Ludger Böhne die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für 2023. Dabei seien „nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 16. Dezember 2022 bearbeitet werden konnten“. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen würden ab Montag (23. Januar) Änderungsbescheide versandt.
Vor einem Widerspruch (möglich innerhalb eines Monats) empfiehlt Böhne den unbürokratischen Weg. „Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.“
Hoher Andrang erwartet
Das geht telefonisch, per E-Mail (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax
(02362/66 5722). Böhne: „Bei Telefonaten kommt es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten. Die Steuerabteilung wird voraussichtlich zumindest in den ersten Tagen nach Bescheidversand nur schwer zu erreichen sein.“ Wer persönlich vorsprechen wolle, solle einen Termin ausmachen. Man sei bemüht, schnell zu beantworten. Böhne: „Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.“
Mit einer Einzugsermächtigung werde die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Kosten für einen Zahlungsverzug könne man so vermeiden, so Böhne. Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.
Wenn man nicht zahlen kann?
Wer aufgrund besonderer Umstände nicht rechtzeitig zahlen kann, kann einen Stundungsantrag stellen, der vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen ist und die Umstände für Zahlungsschwierigkeiten mit Nachweisen enthalten sollte.
Die Grundsteuer B wird 2023 erhöht. Infos findet man über einen QR-Code auf den Bescheiden. Restmüll- und Straßenreinigungsgebühren bleiben gleich. Gestiegen sind die Gebühren für Gewässerunterhaltung sowie Niederschlagswasserbeseitigung (5 Cent).
Abwassergebühr steigt
Zudem ist die Abwassergebühr für Schmutzwasser auf 2,60 Euro pro Kubikmeter (+15 Cent) gestiegen. Obwohl bei den kalkulatorischen Zinsen eine deutliche Absenkung stattfand gemäß der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes. Das liege daran, so Böhne, dass der Bau von Abwasserkanälen deutlich teurer geworden sei, was höhere Abschreibungen bewirke. Gestiegene Umweltauflagen des Lippeverbands sowie höhere Personalkosten kommen hinzu.
Hintergrund: Wie Kämmerer Karsten Meyer im Haupt- und Finanzausschuss ausführte, ist das OVG-Urteil zum Thema Abwasser nicht mehr gültig, da die Stadt Oer-Erkenschwick die beiden Bescheide, die dem Urteil zugrunde liegen, aufgehoben habe. Dies biete den Kommunen in NRW „eine größere Rechtssicherheit für zurückliegende Zeiträume“.
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