Steuer auf Geldspielautomaten Dorstener Kämmerer sieht „Nachsteuerungsmöglichkeiten“

Steuer auf Geldspielautomaten mit „Nachsteuerungsmöglichkeiten“
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Von 3,85 auf 4,27 Prozent des Spieleinsatzes soll die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nach einstimmigem Willen des Haupt- und Finanzausschusses erhöht werden. Das Ziel: Zusätzliche 100.000 Euro für die Stadtkasse in diesem Jahr.

Christina Roemer (Grüne) fragte, ob man den Steuersatz nicht noch aufrunden könne. Beim gewählten Steuersatz von 4,27 Prozent habe man zwar den gewünschten Euro-Betrag in einen Prozentsatz umgerechnet. Die Frage sei aber, ob es realistisch sei, dass man so auf die 100.000 Euro komme. Über die zahlreichen Unsicherheiten, die der Steuer zugrunde liegen, hatte die Verwaltung bereits zuvor informiert.

Mindereinnahmen möglich

Es könne natürlich sein, dass die Berechnungsgrundlage kleiner werde, wenn ein Automatenbetreiber seine Automaten in eine andere Stadt schaffe, so Bürgermeister Tobias Stockhoff „und dann nur noch 95.000 oder 98.000 Euro eingenommen werden“. Stockhoff: „Wenn wir die 100.000 Euro nicht einnehmen, müssen wir gegebenenfalls nachsteuern.“

In Marl sei es beispielsweise zu Problemen gekommen. „Marl hat aber auch deutlicher erhöht“, so Stockhoff. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in einem Urteil eine möglicherweise „erdrosselnde Wirkung“ bei einem Steuersatz von 5 Prozent des Spieleinsatzes verworfen - was soviel bedeutet, dass Automatenaufsteller in diesem Fall nicht durch den Steuersatz zum Aufgeben gezwungen sind.

„Nicht erfreulich“

Friedhelm Fragemann (SPD) machte deutlich, dass ihm ein Steuersatz von 5 Prozent „durchaus sympathisch“ wäre. Fast allen sei das Suchtpotenzial der Geldspielgeräte bewusst. „Es ist nicht erfreulich, was da stattfindet.“ Aber einen Steuersatz zu wählen, durch den „Spielhallen am besten verschwinden, können und dürfen wir nicht“. Man solle schrittweise vorgehen „und gucken, ob wir die 100.000 erzielen“. Da 5 Prozent auch rechtssicher seien, „können wir die ansteuern im nächsten Haushalt“.

Kämmerer Karsten Meyer sagte zu den Ausführungen Roemers, dass man einen möglichen „Risikopuffer“ nicht beschlossen habe. Aber auch: „Ich glaube in der Tat, dass Nachsteuerungsmöglichkeiten gegeben sind“. Einen Risikopuffer, so Bernd Schwane (CDU) habe man beispielsweise bei der Gewerbesteuer auch nicht diskutiert. Was die „Erdrosselungswirkung“ der Steuer betreffe, sei man in Dorsten „im grünen Bereich“. In anderen kreisangehörigen Städten habe man „anders zugelangt“.

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