Beil-Angreifer verurteilt Dorstener (18) war bei der Tat alkoholisiert

Von Stephan Werschkull
Beil-Angreifer verurteilt: Dorstener (18) war bei der Tat alkoholisiert
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Der 18-jährige Dorstener, der im Juli 2022 einen Arbeitskollegen mit einem Beil angegriffen hat, ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung habe das Gericht für erwiesen angesehen. Das bestätigt die Pressesprecherin des Landgerichts in Bocholt, Dr. Cornelia Hansen, auf Anfrage – das Urteil war in nichtöffentlicher Sitzung ergangen.

Der Mann hatte in seinem Ausbildungsbetrieb einen Arbeitskollegen mit einem Beil attackiert. Der Kollege wurde dabei verletzt – soll sich aber noch gegen einen zweiten Angriffsversuch gewehrt haben. Er konnte das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Andere Mitarbeiter hatten den Täter dann überwältigt und entwaffnet.

Ursprünglich war der Juniorchef des Unternehmens sein Ziel gewesen – dieser war zum Tatzeitpunkt aber nicht zugegen. Hintergrund der Tat sollen Probleme in der Ausbildung gewesen sein. Der Dorstener habe Probleme in der Berufsschule gehabt und sei deswegen in einen Konflikt mit dem Juniorchef des Betriebs gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungen berichtet. Diese habe ihn aufgefordert, das Ausbildungsjahr zu wiederholen oder die ganze Ausbildung abzubrechen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von sechseinhalb Jahren Haft gefordert. Bei der Tat habe es sich um einen versuchten Mord gehandelt, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung forderte hingegen eine Bewährungsstrafe – beziehungsweise Arrest.

Angeklagter zeigte Reue

Ausschlaggebend für das Strafmaß von dreieinhalb Jahren war unter anderem, dass der Tötungsvorsatz vor Gericht nicht nachgewiesen werden könne, so Hansen. Außerdem zeigte der Angeklagte vor Gericht Reue und entschuldigte sich für seine Tat. Außerdem betonte er, dass er niemanden habe töten wollen.

Der Verurteilte war bei der Tat alkoholisiert – jedoch nicht dadurch vermindert schuldfähig, befand das Gericht. Der Dorstener muss dem angegriffenen Kollegen 4.000 Euro zahlen und auch für künftige Schäden, die die Folge des Angriffs sind, aufkommen. Der bei der Tat Verletzte trat als Nebenkläger auf.

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