Prozessauftakt nach Wutausbruch Azubi aus Dorsten wollte seinen Chef mit einem Beil töten

Von Andreas Rentel
Prozess-Start: Azubi aus Dorsten wollte seinen Chef mit einem Beil töten
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Mordversuch und gefährliche Körperverletzung als Vorwurf der Anklage: Vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt hat am Donnerstag (5. Januar) der Prozess gegen einen 18-jährigen Dorstener begonnen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Juli des vergangenen Jahres versucht zu haben, seinen Ausbildungsleiter zu ermorden. Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke und die sogenannte Ermöglichungsabsicht als erfüllt an.

Da eine Sachverständige der Jugendgerichtshilfe, die im Prozess gehört werden soll, zuvor mitgeteilt hatte, dass sie am ersten Verhandlungstag nicht aussagen könne, blieb es am Donnerstag im Wesentlichen bei der Verlesung der Anklage. Dies hatte der Vorsitzende Richter bereits nach der Eröffnung der Sitzung angekündigt. Zugleich ist ein Tatopfer von der Kammer als Nebenkläger zugelassen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, als Heranwachsender in einem Raesfelder Autohaus versucht zu haben, heimtückisch eine andere Person umzubringen. Der Angeklagte, der dort eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker begonnen hatte, soll sich von seinem Ausbildungsbetrieb nicht gut behandelt gefühlt haben.

Grund sei gewesen, dass er von seinem Ausbildungsleiter darauf hingewiesen worden sei, dass er wegen eines nicht erreichten Klassenziels in der Berufsschule entweder das Ausbildungsjahr wiederholen oder die Ausbildung abbrechen müsse. Er soll sich deshalb dazu entschieden haben, den Ausbildungsleiter umzubringen.

Tiefe Wunde zugefügt

Mit einem Beil in der rechten Hand, einer Machete mit einer 48 Zentimeter langen Klinge in der linken Hand und einer Sturmhaube auf dem Kopf soll der Angeklagte sich auf den Weg zu dessen Büro gemacht haben. An einer Wendeltreppe sind ihm aber zwei andere Mitarbeiter des Betriebs begegnet.

Der Angeklagte, so der Staatsanwalt weiter, soll sich entschieden haben, zunächst die beiden Personen, die nicht mit einem Angriff gerechnet hätten, umzubringen. Einen der Männer, der über eine Wendeltreppe flüchten wollte, habe er mit dem Beil eine tiefe Wunde im unteren Rücken zugefügt. Die Verletzung sei nicht lebensgefährlich gewesen. Allerdings hätte dieser Beilangriff zum Tod des Mannes führen können.

Das habe der Angeklagte so beabsichtigt. Diese Person zu töten, um dann den Ausbildungsleiter anzugreifen, könnte die Ermöglichungsabsicht darstellen. Weitere drei Personen hätten den Angeklagten dann an eine Wand gedrückt, um weitere Angriffe zu verhindern.

Der Dorstener machte eine Ausbildung in einem Autohaus in Raesfeld.
Der Dorstener machte eine Ausbildung in einem Autohaus in Raesfeld. © Guido Bludau

Nervöser Angeklagter

Ja, er sei nervös, sagte der Angeklagte auf eine Frage des Vorsitzenden. Einer seiner beiden Verteidiger antwortete auf die Frage des Richters zum eventuellen Ausschluss der Öffentlichkeit, dass dies „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht beantragt werde.

Kritik äußerte der Anwalt an dem Umstand, dass der Angeklagte, der von zwei Justizbeamten vorgeführt wurde, in der JVA Herford untergebracht ist. Wegen der weiten Wege und des engen Terminplans der Verhandlung seien Mandantengespräche und die Verteidigung zumindest erheblich erschwert. „Das geht natürlich nicht“, räumte der Vorsitzende ein. Die Kammer werde sich darum kümmern. Eine Unterbringung in der näheren JVA Münster könne eine Lösung sein.

Die Verteidigung machte mit einem kurzen Hinweis deutlich, worin ihr Ziel besteht. Es gehe um die Mordmerkmale, so der Anwalt, und weniger um die ebenfalls angeklagte schwere Körperverletzung. Denn: Das Höchstmaß einer Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um einen Mordversuch und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so beträgt das Höchstmaß 15 Jahre.

Der Prozess wird am Donnerstag, 12. Januar, ab 9 Uhr im Amtsgericht Bocholt fortgesetzt. Die Strafkammer hat zwei weitere Termine angesetzt.

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