Ärzte entscheiden in zwei Minuten über einen Notfall

Interview mit Guido Bunten

Am Samstag (1. April) kehren in den Notaufnahmen der Kliniken neue Sitten ein: Nach den Regeln der dann gültigen "Abklärungspauschale" haben Ärzte in den Notaufnahmen künftig zwei Minuten Zeit, um zu entscheiden, ob der Patient im Krankenhaus behandelt wird oder zum Hausarzt muss. Wir sprachen darüber mit Guido Bunten, Prokurist und kaufmännischer Betriebsleiter im St.-Elisabeth-Krankenhaus.

Dorsten

, 31.03.2017, 16:06 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wie viele „echte“ Notfälle befinden sich unter den Patienten in der Notaufnahme Ihres Krankenhauses?

Eine valide Auswertung, wie viele von diesen ambulanten Fällen, auch in einer Praxis behandelt werden hätten können, gibt es nicht. Insgesamt haben wir natürlich ein viel höheres Notfallaufkommen im Krankenhaus. Rund die Hälfte der insgesamt circa 13.000 Patienten in Dorsten im Jahr wird notfallmäßig stationär aufgenommen.

Wird in Dorsten das Triage-Verfahren angewandt, wonach Patienten nach ihrer Krankheitsstufe eingeteilt werden und dann dementsprechend nach einer Warteliste behandelt werden?

Die KKRN benutzt das softwaregestützte Manchester Triage-System zur Einstufung der Dringlichkeit der Notfälle in der Notaufnahme. Es ist das in Europa am meisten benutzte System. Die Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung mithilfe des Systems erfolgt durch dafür extra geschultes Pflegepersonal. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt 70 bis 80 Sekunden. Dann folgt der Arztkontakt.

Nach der neuen Abklärungspauschale haben Notfallmediziner in den Krankenhäusern genau zwei Minuten Zeit, um zu entscheiden, ob der Patient im Krankenhaus behandelt wird oder zu seinem Hausarzt geschickt wird. Ist das realistisch, um zu einer Beurteilung der Erkrankung eines Patienten zu kommen?

In der Praxis würde es so doch so aussehen, dass zunächst alle Patienten administrativ aufgenommen werden müssten. Auch die, die bisher direkt an die niedergelassenen Ärzte bzw. den Notfalldienst verwiesen wurden. Dann müssten die Patienten durch eine geschulte Pflegekraft triagiert werden. Das Ergebnis der Triage muss gemeinsam mit dem diensthabenden Arzt besprochen werden.

Bei Einstufung als „nicht notfallmäßig zu behandelnder Patient“ würde der Patient durch den diensthabenden Arzt zum niedergelassenen Arzt oder in die Notfallambulanz geschickt. Für den gesamten Vorgang kann dann lediglich die Pauschale in Höhe von 4,74 Euro abgerechnet werden. Dass das nicht kostendeckend sein kann, dürfte jedem klar sein! Auch der Zeitaufwand insgesamt ist deutlich höher als die vergüteten zwei Minuten. Insgesamt ist aus unserer Sicht eine Zwei-Minuten-Vorgabe in einer Gebührenordnung ohnehin nicht patientenorientiert.

Für Kliniken soll die Versorgung von Notfällen ein „Zuschussgeschäft“ sein. Kann man das neue Verfahren als nützlich bezeichnen? Oder eher als hinderlich, da es ja wegen seiner Abrechnungen einen hohen Verwaltungsaufwand beinhalten könnte?

Bis vor einigen Jahren gab es eine hausärztliche Notfallpraxis am St.-Elisabeth-Krankenhaus, die durch niedergelassene Ärzte zu festgelegten Zeiten besetzt worden war. Im Zuge der Reform wurden verschiedene Notfallpraxen im Kreisgebiet aufgelöst und eine zentrale Anlaufstelle in Marl geschaffen. Wenn nun durch die niedergelassenen Ärzte wieder eine KV-Anlaufstelle am Dorstener Krankenhaus aufgebaut wird, würden wir das sehr begrüßen. Nur mit der Einführung der neuen Abklärungspauschale ist den Krankenhäusern weder organisatorisch noch finanziell geholfen.

Zusätzlich wird die Akzeptanz in der Bevölkerung schwer zu erlangen sein. Die Patienten kommen ins Krankenhaus, da sie sich krank fühlen und aus ihrer Sicht dringend medizinische Hilfe benötigen. Einen solchen Patienten ohne Behandlung wegzuschicken, ist für den Patienten nicht nachvollziehbar, insbesondere am Wochenende, weil die Wege zur Notfallpraxis in Marl weit sind.

Woran erkennt auch ein Laie, dass es sich um einen echten Notfall handelt?

Das sind akute Atemnot, akut auftretender Brustschmerz, akute Blutungen, Verdacht auf Knochenbruch, Ohnmacht oder Bewusstseinsstörung, Lähmungserscheinungen, plötzlicher Sehverlust, Bauchschmerzen.

Für alle Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechstundenzeiten, für die sonst der behandelnde Arzt aufgesucht würde, ist diese Notfallpraxis auch für Dorstener zuständig: Paracelsus-Klinik Marl, Lipper Weg 11, 45770 Marl, Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags: 18 bis 22 Uhr, mittwochs, freitags: 13 bis 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags: 8 bis 22 Uhr. Für Auskünfte außerhalb der Sprechstundenzeiten über den allgemeinen ärztlichen Notfalldienst (zum Beispiel Hausbesuche beziehungsweise Notfallpraxis) oder die fachärztlichen Notdienste der Augen- und HNO-Ärzte erreichen Ratsuchende die Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter der kostenfreien Telefonnummer: 1 161 17.  Erreichbarkeit der Arztrufzentrale: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18 bis 8 Uhr am Folgetag, Mittwoch, Freitag: 13 bis 8 Uhr am Folgetag, Samstag, Sonntag, Feiertage: 8 bis 8 Uhr am Folgetag.