Dorstener Anwaltskanzlei mit Jürgen Mankartz und Michael Schwankl vertritt Mandanten im Diesel-Abgasskandal.

© Claudia Engel

Diesel-Abgasskandal: Dorstener Kanzlei sieht Klagegründe bei Mercedes-Fahrzeugen

rnUrteil Bundesgerichtshof

Eine Dorstener Kanzlei hat sich auf Klagen im Diesel-Abgasskandal spezialisiert. Die Anwälte sagen: „Es gibt interessante Neuigkeiten für Autobesitzer, die Anspruch auf Entschädigung haben.“

Dorsten

, 08.04.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kaum ein deutscher Autohersteller ist bislang vom Dieselabgasskandal verschont geblieben. Mercedes- und BMW-Dieselfahrzeuge galten lange als „sauber“. Jürgen Mankartz, Anwalt in der Kanzlei von Michael Schwankl, präsentiert nun eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hat mit Urteil vom 21. Februar 2022 (VI a ZR 8/21 und VI a ZR57/21) Autofahrern einen erweiterten Schadensersatzanspruch eingeräumt. Der Anspruch gilt nun bis zu zehn Jahre nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Neufahrzeuges. Käufer können wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch die Autohersteller“ Entschädigungen fordern.

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„Das BGH-Urteil ist jetzt auch für Mercedes-Kfz interessant, die ab 2012 als Neufahrzeuge erworben worden sind“, sagt Jürgen Mankartz. Das Kraftfahrtbundesamt habe Mercedes unlängst zum Rückruf von 37 Fahrzeugtypen verpflichtet. Etliche Mercedes seien von der Manipulationssoftware ebenso betroffen wie schon bekannte Fahrzeugtypen anderer deutscher Autohersteller, sagt er. Die Software der vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge ist darauf programmiert, dass sie laut ADAC unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verwendet. Daimler hält diese Technik für zulässig und hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) eingelegt.

Mercedes wurde zum Rückruf verpflichtet

Es hat Mercedes zuvor zum Rückruf und Software-Update von 37 Fahrzeugtypen verpflichtet, darunter weit verbreitete Modelle wie Sprinter, Vito, Fahrzeuge der A- und B-Klasse sowie GLC und GLK. „Betroffen sind die Motoren OM 651 und OM 654“, sagt Jürgen Mankartz. Die genaue Liste der Typen, die mutmaßlich mit manipulierter Software fahren, können Interessierte der Seite des KBA entnehmen: www.kba.de

Zwei Menschen stehen vor einem Wohnmobil.

Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die Dorstener Anwaltskanzlei Schwankl vertritt einige Wohnmobilisten vor Gerichten. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Aber nicht nur Mercedes-Dieselfahrer, sondern auch andere sind wegen der aktuellen BGH-Entscheidung nach Ablauf der Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2021 berechtigt, ihre Entschädigung für ihr manipuliertes Auto einzufordern. „Den Klägern steht ein Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 Satz 1 BGB zu“, hat das oberste Gericht bei Klagen gegen VW entschieden.

Zwei Möglichkeiten zum Prozesserfolg

Verbraucher, die einen Rechtsstreit führen möchten, haben zwei Möglichkeiten, zum Zug zu kommen. Zum einen über einen Anwalt mithilfe ihrer Rechtsschutzversicherung, die nach Prüfung für die Prozess- und Anwaltskosten einsteht. Oder über die Musterfeststellungsklage von Verbraucherverbänden. Die haben laut ADAC am 7. Juli 2021 eine solche Klage gegen die Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft dem Hersteller vor, in verschiedenen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und so deren Abgaswerte manipuliert zu haben.

„Betroffene ohne Rechtsschutz können sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen“, sagt Jürgen Mankartz und verweist auf das Klageregister. Hier finden Verbraucher das Formular, um ihre Ansprüche vorzutragen und zu formulieren.

Anwaltskanzlei hat in Dorsten Alleinstellungsmerkmal

Jürgen Mankartz und Michael Schwankl sind wegen vieler Fälle mit der Materie Diesel-Abgasskandal vertraut. Sie haben sich unter anderem darauf spezialisiert und laut ihrer Auskunft in Dorsten ein Alleinstellungsmerkmal in solchen Fällen erlangt. Die Kanzlei vertritt bereits an zahlreichen Gerichten die Interessen von Wohnmobilfahrern. Auch sie sind vom Abgas-Skandal betroffen. Auf eine schnelle Entschädigung sollten Mandanten in der Regel nicht hoffen. Mit dem Urteil des BGH haben sie aber starken Rückenwind bekommen.

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