Zwei gefährliche Hunde in Henrichenburg gesichert
Fall wirft viele Fragen auf
Zwei als gefährlich eingestufte Hunde haben Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und Kreisveterinäramt am Sonntagnachmittag bei einem gemeinsamen Einsatz in Henrichenburg beschlagnahmt. Woher kommen die Tiere? Welche Rasse sind sie? Für die Ermittler beginnt jetzt mühsame Kleinstarbeit.

ARCHIV - Ein Staffordshire Bullterrier schaut am 06.10.2013 in Hamburg durch die Gitterstäbe eines Tierheim-Zwingers. Seit Einführung der sogenannten Rasseliste für gefährliche Hunde im Jahr 2000 wurden in Hessen mindestens 69 solcher Hunde getötet. Foto: Axel Heimken/dpa (zu dpa «Seit Einführung der Rasseliste wurden in Hessen 69 Hunde getötet» vom 12.09.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und das Kreisveterinäramt sind am Sonntagmittag gegen 12 Uhr zu einem Einsatz an der B235/Borghagener Straße in Henrichenburg ausgerückt. Dort beschlagnahmten sie zwei Hunde.
Herr des Verfahrens ist die Stadt Castrop-Rauxel, genauer gesagt das Ordnungsamt. Viel mehr Infos konnte Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann am Montag aber nicht liefern, weil der zuständige Ordnungsamtsmitarbeiter nach seinem Einsatz am Sonntag frei hatte.
Wo kamen die Hunde her?
Wo genau die Tiere gefunden wurden, und wem sie gehören, konnte die Stadt nicht mitteilen. Klar scheint aber zu sein, dass es sich um einen Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und Einführungsbeschränkungsgesetz handelt, so Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Das besagt, dass Hunde von als gefährlich eingestuften Hunderassen nicht einfach aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland nach Deutschland gebracht werden dürfen.
In Tierheim untergebracht
Jetzt müsse zunächst die Herkunft der Tiere ermittelt werden, so Küchmeister. Auch um welche Rasse es sich bei den Hunden handelt, sei noch nicht eindeutig geklärt. Die Unterlagen, die bei den Tieren gefunden wurden, ließen das nicht eindeutig erkennen.
Das Kreisveterinäramt hat die Hunde in einem Tierheim in Recklinghausen untergebracht. Dort stehen sie unter Beobachtung. Angaben zum Zustand der Tiere mache das Kreisveterinäramt grundsätzlich nicht, so Küchmeister. „Es ist ein Fall, der viele Fragezeichen aufwirft“, stellt sie fest. Es gehe jetzt um mühsame Kleinstarbeit.
Zu den gefährlichen Hunderassen zählen laut Gesetz etwa Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterier und deren Kreuzungen. Das Gesetz wurde im April 2001 erlassen. Die Bundesregierung reagierte damit auf die vermehrten Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen. Der Verstoß gegen des Gesetz stellt einen Straftatbestand dar.