
© Inka Hermanski
In Castrop-Rauxel soll eine Tote wählen gehen
Kommunalwahl
In diesem Jahr verlaufen die Wahl und der Wahlkampf etwas anders. Dass eine 1993 gestorbene Frau dazu aufgerufen wird, ihre Stimme abzugeben, verwundert ihre Familie.
Familie Kaese aus Castrop-Rauxel staunte nicht schlecht, als in ihrem Briefkasten drei Wahlbenachrichtigungen lagen. Denn im Haushalt leben nur zwei Personen. Auf einer der Wahlbenachrichtigungen steht der Name der vor 27 Jahren in Coesfeld gestorbenen Tante Barbara Kaese.
Von der Stadt Castrop-Rauxel hieß es auf Nachfrage der Familie: „In der Einwohnermeldedatei, die beim Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel geführt wird, wird Barbara Kaese seit Oktober 1972 bis heute durchgängig als aktuell gemeldet geführt“.
Demnach hätte Barbara Kaese, beziehungsweise Familie Kaese, zu jeder Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten müssen. In diesem Jahr bekam sie die allerdings zum ersten Mal zugeschickt.
Sterbeurkunde in der Post untergegangen
Auch Andrea Zirkel, Pressesprecherin der Stadt Coesfeld wundert sich: „Neben den Wahlbenachrichtigungen hätte man ja auch andere Schreiben wie beispielsweise eine Benachrichtigung aufgrund eines ablaufenden Personalausweises bekommen müssen.“
In Coesfeld starb Barbara Kaese am 26. April 1993. Zwei Tage später hatte man dort auch die Sterbeurkunde der Frau ausgestellt und diese per Post an die Stadt Havixbeck weitergeleitet, wo die Frau zuvor gewohnt hatte.
„Damals gab es noch keinen Kontrollmechanismus, sprich keine Rückmeldung darüber, ob ein Brief tatsächlich beim Empfänger – in diesem Fall der Gemeinde Havixbeck – eingegangen ist“, erklärt Andrea Zirkel. Es sei also möglich, dass das Dokument schon auf diesem Weg verloren gegangen ist.
Die Stadt Castrop-Rauxel liefert eine ähnliche Erklärung: „Ganz rekonstruieren lässt sich der Vorgang nicht mehr. Schlussendlich steckte der Fehlerteufel sehr wahrscheinlich in einem Austausch der Meldebehörden“, erklärt Pressesprecherin Maresa Hilleringmann auf Anfrage.
Die Stadt will Verstorbene zunächst nicht aus dem Register streichen
Um nun jedoch nicht regelmäßig Wahlbenachrichtigungen oder ähnliches für die Tante zu erhalten, versuchte Familie Kaese diese aus dem Verzeichnis zu löschen. Doch so einfach ist das Ganze nicht: „Die Rückfrage beim hiesigen Bürgerbüro hat ergeben, dass eine Person nur dann aus der aktuellen Einwohnermeldedatei gestrichen werden darf, wenn das Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist, eine entsprechende Mitteilung an die Meldebehörde macht“, schrieb die Stadt Castrop-Rauxel der Familie. Diese Informationen würden jedoch nicht vorliegen.
Auf Anfrage dieser Reaktion gibt die Stadt Castrop-Rauxel dann aber eine andere Erklärungen zu den Umständen ab: „Zwischen Abmeldung des einen und Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist damals eine Meldung auf der Strecke geblieben, sodass die Dame in zwei Städten gemeldet war, und die Nachricht des Sterbefalls dann nicht beide Städte erreichte“, heißt es von der Pressesprecherin Maresa Hilleringmann der Stadt Castrop-Rauxel.
„Wer weiß, wie häufig sowas vorkommt“
Man bedauere die fälschliche Wahlbenachrichtigung, entschuldigt sich die Stadt. Barbara Kaese sei nun aus dem Melderegister gestrichen, da die Beurkundung des Todes von Frau Kaese schließlich eingegangen sei.
Für Familie Kaese bleibt dennoch unerklärlich, wieso sie gerade und nur jetzt eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Außerdem mache sie sich Gedanken, wie viele solcher Fälle es wohl geben mag: „Wer weiß wie oft so ein Irrtum passiert und wie oft von diesen zusätzlichen Wahlscheinen auch Gebrauch gemacht wird. Das ist dann vielleicht sogar entscheidend für das Wahlergebnis.“