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Video zeigte ein besonderes Körpermerkmal und überführte so die Diebin
Dreister Diebstahl
Das war ein wirklich dreister Diebstahl. Und eine Überraschung, den verschwundenen Gartensessel auf einem Balkon in der Nachbarschaft wiederzusehen. Ein Detail überführte die Diebin.
Ein Überwachungsvideo stand jetzt im Mittelpunkt einer Gerichtsverhandlung im Castrop-Rauxeler Amtsgericht. Es zeigte einen großen Garten, der teilweise im Dunkeln lag, dennoch wichtige Beweise lieferte. Dokumentierte der Streifen doch den Diebstahl eines Hängesessels, wobei der Abtransport des Sitzkorbes und des riesigen Metallgestells offenkundig harte Arbeit war.
Angeklagt war eine 33-jährige Frau. Sie soll den Hängesessel im August letzten Jahres weit nach Mitternacht gestohlen und dafür über den Zaun des Grundstücks geklettert sein. Das gilt als geschlossener Raum, macht das Delikt zu einem besonders schweren Diebstahl.
Angeblich Sperrmüll
Die Aneignung des Gartenstuhls leugnete sie auch nicht, tischte dem Gericht jedoch eine gänzlich andere Version auf. Sie sei in dieser Nacht einfach mal herumgefahren, habe dabei besagten Gartensessel auf dem Gehweg entdeck. „Ich dachte, der gehörte zu einem Haufen Sperrmüll, der rund 100 Meter weiter weg lag, jemandem vielleicht gefallen hat, aber dann doch zu unhandlich war.“
Für sie kein Problem. Mit dem richtigen Werkzeug, das sie angeblich immer im Auto hat, habe sie das Gestell auseinandermontiert, dann die Metallteile sowie den Korbsessel vor das Haus gegenüber gestellt. Dort wohnt ihr Bruder, den sie dann anschrieb, er möge die Dinge doch bitte reinholen.
In den nächsten Stunden passierte zweierlei. Die ebenfalls 33-jährige Besitzerin des Gartensessels fand ihren großen Garten zunächst merkwürdig kahl, bis sie realisierte, dass der Hängesessel fehlte. Vis à vis hatte der Bruder inzwischen die Sesselteile in die Wohnung geholt.
Auf Balkon gesichtet
Ein Missverständnis zwischen Bruder und Schwester war anschließend entscheidend. Während die Schwester an Aufbewahrung dachte, hielt der Bruder die unverhoffte Gabe für ein Geschenk. Er baute den Sessel auf seinem Balkon auf. Dort erspähte der Ehemann der Bestohlenen das Stück ein paar Tage später. Gemeinsam mit der Polizei wurde das Objekt inspiziert und als das gestohlene erkannt.
Der Bruder, als Zeuge geladen, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht als naher Verwandter Gebrauch, die Schwester leugnete weiterhin die Tat: „Das bin ich nicht auf der Überwachungskamera.“
War sie aber doch, dessen waren sich Richter und Staatsanwalt sicher. Zeigte der Überwachungsfilm noch recht unscharfe und undeutliche Sequenzen, sprachen die Standbilder, die die Polizei gefertigt hatte, Bände. Ein Tattoo auf dem Unterarm wurde dabei ein wichtiges Indiz, war sowohl auf den Fotos wie auch auf dem Arm der Angeklagten im Gericht zu sehen.
Kein Wunder, dass die Frau daraufhin die Geldstrafe über 900 Euro sofort akzeptierte.
Ich bin seit etlichen Jahren als freie Mitarbeiterin für die Lokalredaktion tätig, besuche regelmäßig Gerichtsverhandlungen, um darüber zu berichten, und bin neugierig auf alles, was in Castrop-Rauxel passiert.