Verfallener Ruine an der Bergstraße in Dorf Rauxel steht offenbar der Abriss bevor
Bergstraße 31
Ein Haus in Dorf Rauxel steht seit Jahren leer. Es gehört zu den drei Gammelhäusern mitten in einem Wohnviertel. Vielen ist die Ruine ein Dorn im Auge. Jetzt hat sich der Eigentümer gemeldet.

Dieses Haus steht in Dorf Rauxel seit fast 20 Jahren leer. Jetzt könnte möglicherweise bald der Abriss anstehen. © Abi Schlehenkamp
Dorf Rauxel ist dicht besiedelt: Rund um Bergstraße, Amtstraße, Oberhofstraße und Hochstraße wohnen viele Menschen, denen ein Gebäude in ihrem Stadtteil ein Dorn im Auge ist: die Ruine an der Bergstraße 31, die seit der Jahrtausendwende leer steht.
Nun gibt es Anlass zur Hoffnung, dass das Haus bald nicht mehr da ist. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, habe der Eigentümer den von vielen erhofften Abriss zugesichert. Im Frühjahr soll es soweit sein.
Linke wollten Abriss der Ruine erwirken
Die Fraktion Die Linke hatte in der Novembersitzung des Betriebsausschusses 3 einen Antrag auf „Beseitigungsanordnung“ gestellt, sprich: eine Abrissverpflichtung für den Eigentümer erwirken wollen.
Das Vorhaben basierte auf der Bauordnung NRW, in der im Paragraf 82 steht: „Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.“
Eine Anordnung sei nicht notwendig, so die Verwaltung, da der Eigentümer den Abbruch zugesichert habe. Die Linke zog den Antrag daraufhin zurück.
Stadt kann Gebäude in Privatbesitz abreißen lassen
Generell, vielleicht aber nicht in diesem Fall, gibt es noch das Mittel einer Abbruchverfügung: Dann würde die Stadt – erst einmal auf eigene Kosten – zum Beispiel Gebäuderuinen abbrechen lassen, auch wenn sie in Privatbesitz sind. Das gilt aber nur für Gebäude von besonderem öffentlichen Interesse oder einem städtebaulichen Missstand.