Terrorprozess gegen Jalal J. Zum Glück urteilen Richter und keine Facebook-User

Terrorprozess gegen Jalal J.: Zum Glück urteilen Richter und keine Facebook-User
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Terrorprozess gegen Jalal J.: Zum Glück urteilen Richter und keine Facebook-User

Am 8. Januar schlug ein SEK an der Langen Straße zu, nahm zwei terrorverdächtige junge Männer fest. Am 20. September begann der Prozess, am 23. November soll das Urteil gegen einen der Männer gesprochen werden. Der Tatverdacht gegen den zweiten Mann, den Bruder des Mannes vor Gericht, wurde schon früh fallen gelassen.

Für den mutmaßlichen Täter, Jalal J., hat die Staatsanwaltschaft im Prozess eine Strafe von fünfeinhalb Jahren Haft und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragt. Ob das Gericht da mitgeht, werden wir am 23. 11. erfahren.

Alle zufrieden? Wohl kaum

So viel zu den bloßen Prozess-Fakten. Wie aber wird das mögliche Urteil in der Öffentlichkeit wirken? Sind fünfeinhalb Jahre genug für einen verhinderten möglichen Massenmord? Ist er der kleine Mann, der sich größer machen will als er ist, als der er von der Verteidigung präsentiert wurde? Oder war er tatsächlich zum Kampf gegen unsere Gesellschaft bereit, wie ihn eine Expertin sieht?

Ob alle Fragen im Prozess zufriedenstellend beantwortet wurden, muss das Gericht entscheiden. Dafür ist es da. In Deutschland gibt es keine Schauprozesse, werden keine Menschen aus Staatsräson verurteilt. Auch Mörder und Terroristen haben Anspruch auf einen fairen und transparenten Prozess. Auch bei ihnen muss die Beweislage ausreichend sein, um ein Urteil zu sprechen.

System funktioniert

Im Falle von Jalal J. hat unser Rechtssystem bewiesen, dass es funktioniert. Der Tatverdächtige wurde festgenommen, der Fall wurde intensiv untersucht, der Prozess vorbereitet und dann in zwei Monaten durchgezogen. So ist das richtig. So ist das gut.

Ob alle Fragen der Öffentlichkeit beantwortet werden, ob das Urteil jedem Menschen gefallen wird, ist zu bezweifeln. Vielen wird es sicher zu lasch ausfallen, das ist abzusehen. Aber einem Urteil liegt bei uns immer der Strafrahmen zugrunde, den das Gesetz vorgibt. Das Gesetz, nicht die Volksseele. Und auch das ist gut so.

Humane Gesellschaft

Denn wir verstehen uns nicht umsonst als eine humane Gesellschaft. Wir sind kein Land, in dem ein Autokrat oder Despot vorgeben kann, wie mit missliebigen Menschen umgegangen werden kann. Und hier wird nicht nach dem „gesundem Rechtsempfinden“ der Straße oder gar mancher Facebook-User ge- und verurteilt. Zum Glück.

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