Terror-Verdächtiger aus Castrop-Rauxel Steht Jalal J. vor der Abschiebung in den Iran?

Verdacht in Juristenkreisen: Prüfen Behörden die Abschiebung von Jalal J.?
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Jalal J. aus Castrop-Rauxel ist weiterhin in Untersuchungshaft. Er wird verdächtigt, mit seinem Bruder einen Terroranschlag an Silvester geplant zu haben. Nun liegen unserer Redaktion Informationen vor, dass dem 25-Jährigen eine Ausweisung in sein Heimatland Iran droht.

Eine Bestätigung war von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bislang nicht zu bekommen. Holger Heming bestätigte zwar, dass man diese Frage offenbar in der Ausländerbehörde der Stadt Castrop-Rauxel prüfe. Dort aber äußerte man sich mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft vage. „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren“, hieß es nur. Das zuständige Landes-Ministerium nehme mit Bezug auf den Datenschutz keine Stellung zu einzelnen Fällen, hieß es am Donnerstag auf Anfrage.

Die Information, dass die Prüfung laufe, wurde am Donnerstag aus Juristenkreisen durchgestochen. Man erwarte danach auch eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Eine Zustimmung des Aufnahmelandes Iran sei nur Formsache, hieß es. Daraufhin könnte es zu einer Abschiebung kommen.

Allerdings gibt es eindeutige Hürden, insbesondere im Fall Jalal J.: Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Das besagt Paragraf 53 des Asylverfahrensgesetzes.

Abschiebung nicht erlaubt bei Folter-Gefahr

Konkret heißt es darin weiter: „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden.“ Und: „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, wenn dieser Staat den Ausländer wegen einer Straftat sucht und die Gefahr der Todesstrafe besteht.“

Ganz sicher kann Jalal J. nicht sein, aber es bestünde auf jeden Fall Anlass für einen Einspruch der Verteidigung. Diesen Hebel hätte der Betroffene nach einer verordneten Ausweisung durch die Ausländerbehörde noch, bevor es zu einer Abschiebung kommen kann.

Erst Ausweisung, dann Abschiebung

Für eine Ausweisung und eine danach folgende Abschiebung spräche: Jalal J. ist vorbestraft. 2019 wurde er wegen versuchten Mordes nach einem Astwurf von einer Brücke auf die Autobahn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er genoss zuletzt Lockerungen von seiner Haft, war wegen einer Alkoholproblematik in einer Entzugsklinik in Hagen und hatte zeitweise Freigang am Wochenende.

In dieser Phase soll er eine neue Straftat geplant haben, diesmal mit terroristischem Hintergrund. In dieser Sache wird ermittelt, aufgrund des Verdachts besteht auch die Untersuchungshaft fort. Da bisher aber keine handfesten Beweise gefunden wurden, die den Verdacht erhärten, wird es für die Staatsanwaltschaft auf Dauer schwer werden, Haftgründe vorzuweisen. Der ältere Bruder hat schon vor zwei Wochen die Untersuchungshaft verlassen.

Grundsätzlich kann eine Ausweisung herbeigeführt werden, wenn eine Person, die Asyl beantragt hat, eine Straftat begeht. Auf die Ausweisung folgen in der Regel eine Ausreisepflicht sowie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für eine gewisse Zeit.

Flucht hatte politische Gründe

Gegen eine Abschiebung spricht aber vielleicht noch mehr: vor allem der politische Hintergrund, den Jalal J. selbst für seine Flucht nach Deutschland im Jahr 2015 angab. Er bezeichnete sich in früheren Schilderungen gegenüber unserer Redaktion als Araber, nicht Iraner. Er habe in der Region um die Millionenstadt Ahwaz (Chuzestan) mit anderen um die Autonomie der im Westen liegenden Provinz vom iranischen Nationalstaat gekämpft. Ein Freiheitskampf des damals noch Minderjährigen, in dessen Zuge er sich auf Anraten seiner Angehörigen zur Flucht entschied.

Seine Behauptungen unterstrich er damals mit Fotos von besprühten Mauern aus seiner Heimat, die er an seinem Smartphone unserer Redaktion zeigte. Auch sagte er damals, er sehe Anzeichen dafür, dass er sogar in Castrop-Rauxel in Gefahr sei. Seltsame Nachrichten und Anrufe habe er nach seiner Flucht 2015 erhalten, so der Mann bei unserem Treffen im März 2018.

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