Terror-Verdacht von Castrop-Rauxel Beschwerde abgewiesen! Mann (32) bleibt auf freiem Fuß

Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen: Mann (32) bleibt auf freiem Fuß
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Jalal J. (25) bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Sein Bruder (32) dagegen bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht Dortmund hat am Dienstag eine Beschwerde gegen die Haftentlassung abgewiesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen (Mord) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen die beiden Brüder aus Castrop-Rauxel. Sie waren in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar in der Wohnung des älteren der beiden in Castrop-Rauxelim Zuge eines spektakulären SEK-Einsatzes festgenommen worden.

Der vorbestrafte Jalal J. sitzt eigentlich noch eine siebenjährige Freiheitsstrafe ab. Wegen einer Alkohol-Sucht war er allerdings in den Maßregel- anstelle des Justizvollzugs gekommen: Er wurde in einer Suchtklinik behandelt, hatte an Wochenenden Freigang und konnte darum seinen Bruder besuchen. Trotz einer laufenden Beschwerde seines Strafverteidigers ist er derzeit in U-Haft.

Der nicht vorbestrafte Bruder (32) ist seit dem 30. Januar wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW ermittele wegen des Verdachts der Verabredung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags. Generalstaatsanwalt Holger Heming teilte am Dienstagnachmittag mit, das Landgericht Dortmund habe seine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls als unbegründet zurückgewiesen.

Gericht: Kein dringender Tatverdacht

Zur Begründung des Gerichts hieß es, man sehe einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten anhand der aktuellen Beweislage nicht als gegeben an.

Hinweise eines ausländischen Sicherheitsdienstes, nach Medienberichten das US-amerikanische FBI, hatten die Ermittler auf die Spur eines der beiden Männer gebracht. Das allerdings war mutmaßlich der jüngere der beiden, Jalal J. Er soll sich mit einem Dritten über den Messenger-Dienst Telegram über einen Giftanschlag ausgetauscht und im Internet nach einer Bauanleitung für das Gift Cyanid gesucht haben.

Nach Informationen unserer Redaktion könnte das Handy über eine IP-Adresse, die seinem Bruder zugeordnet werden konnte, mit dem Internet verbunden gewesen sein. Aus Gerichtsunterlagen zum alten Mordprozess gegen Jalal J. soll zudem hervorgehen, dass er vor allem unter Drogen- und Alkoholeinfluss unberechenbar sein soll.

Die beiden Männer stammen aus einer Provinz im West-Iran. Beide kamen 2015 als Geflüchtete nach Castrop-Rauxel. Der jüngere Bruder soll in der Heimat Autonomiebestrebungen der an Rohstoffen reichen, aber ansonsten verhältnismäßig armen, eher arabisch als persisch geprägten Provinz unterstützt haben.

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