Ein Terrorverdächtiger aus U-Haft entlassen Oberstaatsanwalt Heming will Beschwerde einlegen

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Jalal J. und sein älterer Bruder wurden Anfang Januar in Castrop-Rauxel von einem Großaufgebot an Spezialkräften festgenommen. Sie sollen einen islamistischen Terroranschlag mit Chemie-Waffen geplant haben. Am Montag wurde bekannt, dass der ältere Bruder aus der U-Haft entlassen wird. Das Amtsgericht Dortmund sah keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den 32-jährigen Iraner.

Für Oberstaatsanwalt Holger Heming eine falsche Einschätzung. Er erklärt am Dienstag gegenüber der Redaktion, dass man gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen werde. Zum Stand der Ermittlungen gegen die Brüder wolle er sich nicht äußern: „Die Ermittlung schreiten voran.“ Man gehe davon aus, dass auch der 32-jährige Iraner weiter dringend tatverdächtig ist.

Nur weil der 32-Jährige aus der U-Haft entlassen wird, heißt das aber nicht, dass er unschuldig ist. In den Augen des Amtsgerichtes Dortmund ist nach der Faktenlage nur die Wahrscheinlichkeit, dass er die Tat wirklich begangen hat, nicht ausreichend, um ihn einzusperren.

Ermittelt wird weiter gegen beide „wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen – Mord – und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Sollten die beiden Brüder wirklich verurteilt werden, könnten sie für 3 bis 15 Jahre ins Gefängnis wandern.

Es gibt drei Arten von Tatverdacht. Den Anfangsverdacht, den hinreichenden Tatverdacht und eben den dringenden Tatverdacht. Für einen Anfangsverdacht reicht zum Beispiel ein Anruf bei der Polizei, dass gerade maskierte Gestalten mit einer Brechstange in eine Wohnung eindringen. Gibt es einen Anfangsverdacht, muss ermittelt werden.

Man spricht von einem hinreichenden Tatverdacht, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Beweise ausreichen, um einen Verdächtigen wirklich verurteilen zu können.

Von einem dringenden Tatverdacht kann man nur dann sprechen, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass ein Verdächtiger ein Verbrechen auch wirklich begangen hat. Zumindest gegen Jalal J. liegt dieser Verdacht auch noch vor. Ohne dringenden Tatverdacht gibt es auch keine U-Haft, so wie bei seinem Bruder.

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