Es ist ein peinlicher Schreibfehler: Seit mittlerweile knapp anderthalb Jahren weist ein Straßenschild an der Autobahn-Ausfahrt der A2 vor dem Hof Sanders nach „Heinrichenburg“.
Das erste „i“ auf dem Schild ist natürlich zu viel, schließlich geht es hier links über die B235 nach Henrichenburg. Der Fehler ist dem zuständigen Straßenbetrieb bekannt: Als unsere Redaktion Straßen.NRW im Juli des vergangenen Jahres darauf hinwies, erklärte eine Sprecherin, dass das Schild „zeitnah“ ersetzt werden solle. Und konkretisierte schließlich auf erneute Nachfrage im September, dass eine entsprechende Abdecktafel angefertigt worden sei und das Schild „spätestens bis Anfang oder Mitte Oktober“ ausgebessert werde.
Langer Anfahrtsweg
Nun ist bereits Ende Januar 2024 – und das Schild mit Schreibfehler hängt immer noch. Also hat unsere Redaktion abermals bei Straßen.NRW nachgefragt. Deren Sprecherin Petra Vesper erklärt, dass für die Montage der Abdecktafel eine Schilderbaufirma beauftragt worden sei. Denn eine „wie es in der Fachsprache heißt – ‚wegweisende Beschilderung‘ ist immer eine Sonderanfertigung, die von einer Beschilderungsfirma ausgeführt und auch montiert wird“, schreibt sie.
Die beauftragte Schilderbaufirma habe nach Castrop-Rauxel aber einen Anfahrtsweg von rund 200 Kilometern. Damit ihr Handeln effizient und wirtschaftlich sei, fasse sie also immer mehrere Aufträge in der näheren Umgebung zusammen und arbeite diese gebündelt ab. „Offenbar hat sie noch nicht genügend Aufträge beisammen – nicht nur von Straßen.NRW, sondern auch von anderen Straßenbaulastträgern – als dass eine Tour effizient und wirtschaftlich wäre“, schreibt Petra Vesper. Deshalb könne man im Vorfeld auch nie genau sagen, wann so ein Schild tatsächlich montiert werde.
Unterschied zu StVO-Schildern
Anders, betont die Straßen.NRW-Sprecherin, sähe das im Falle eines Verkehrszeichens der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aus: Diese könnten auch von den eigenen Mitarbeitenden aus der Straßenmeisterei aufgestellt werden, so Petra Vesper.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 28. Januar 2024.