Der Winter ist zum Glück fast herum, gerade in der Übergangszeit aber machen viele Menschen ihren Kaminofen in der Wohnung oder im Haus zum Überbrückungs-Heizgerät, wenn die eigentliche Heizung nicht mehr im Dauerbetrieb laufen muss. Als wir im vorletzten Winter plötzlich kein Gas mehr aus Russland bekamen und die Energiepreise durch die Decke gingen, wurde der Kaminofen zum begehrten Gut, wurde Holz knapp und ebenfalls teuer.
War der Kaminofen für die Menschen zuvor meist eine Anschaffung dekorativer und die Gemütlichkeit im Winter steigernder Art, wurde der Holzofen plötzlich zum Alltagsgegenstand. Es wurde gefeuert, was das Zeug hielt, um Feinstaubbelastung scherte sich kaum jemand. Klar, die eigene Haut ist einem im Ernstfall näher als das weltweite Klima.
Was immer noch viele Ofen-Besitzer nicht wissen: Für viele dieser Kaminöfen ist spätestens mit Ablauf des Jahres 2024 die Betriebserlaubnis erloschen. Denn zum 1. Januar 2025 gibt es neue Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Und das macht dem Betrieb alter Kaminöfen den Garaus, wenn man sie nicht nachrüstet oder nachrüsten kann.
Alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Seit dem 1. Januar darf kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht einhält. Bundesweit könnten anderthalb Millionen alte Kaminöfen betroffen sein, schätzt der Schornsteinfegerverband.
Damit man seinen Kaminofen oder Holzofen länger betreiben kann, muss man nachweisen, dass der Ofen die neuen Grenzwerte einhält. Dafür muss der Ofen für viel Geld umgerüstet werden. Das kann entweder durch eine Bescheinigung des Schornsteinfegers oder auch durch den Hersteller erfolgen, sagen Heizungsexperten.
Zur Sache: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, ist Schluss mit lustig. Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich, dann muss der Ofen außer Betrieb genommen werden. Was, so darf man prognostizieren, viele Betreiber nicht wissen oder ignoriert haben.
Alle Kaminöfen, die vor 1994 errichtet wurden (Datum auf dem Typschild), mussten demnach bereits bis 21.12.2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Jetzt sind die bis 2010 gebauten an der Reihe. Alle Kaminöfen, die danach produziert wurden, halten die vorgeschriebenen Grenzwerte offenbar ein. Hier reicht als Nachweis das Typschild.
Wer das alles ignoriert, muss im Ernstfall reichlich Strafe bezahlen. Wer seit dem Jahreswechsel trotz des Verbots einen alten Kamin betreibt, der die Grenzwerte nicht einhält, sollte aufpassen: Verstöße gegen die neuen Bestimmungen werden mit hohen Bußgeldern belegt. In Paragraph 62 im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro festgelegt.
In den „Wohn(t)räumen“ befasst sich Thomas Schroeter regelmäßig auf sehr persönliche Art mit dem Wohnen. Da kann es um neue Trends gehen, um Wohnphilosophien, um Bauärger oder Küchendeko. Einfach um alles, was das Wohnen im Alltag ausmacht.
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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 15. März 2025.