Stadt richtet für Kinder einiger Berufsgruppen Notgruppen in Kitas und Grundschulen ein

Unverzichtbare Funktionsbereiche

Die Stadt Castrop-Rauxel richtet im Laufe der Woche Notgruppen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ein, deren Eltern in „unverzichtbaren Funktionsbereichen“ arbeiten.

Castrop-Rauxel

, 14.03.2020, 18:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Stadt Castrop-Rauxel will Notgruppen in Kitas und Schulen einrichten.  Aber nur für Kinder von Menschen aus wichtigen Berufsgruppen.

Die Stadt Castrop-Rauxel will Notgruppen in Kitas und Schulen einrichten. Aber nur für Kinder von Menschen aus wichtigen Berufsgruppen. © dpa

Der Coronavirus schränkt das öffentliche Leben immer weiter ein. Bekanntlich hat das Land NRW bereits am Freitag verkündet, dass ab Montag alle Schulen geschlossen bleiben, es nur bis einschließlich Dienstag noch eine Betreuung für Notfälle gibt.

Danach sind die Eltern selbst gefordert, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern, die bisher in Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder bei Tageseltern untergebracht waren.

Bescheinigung des Arbeitgebers ist vorzulegen

Nur für einige wirklich unverzichtbare Berufsgruppen wird es auch in Castrop-Rauxel ab der neuen Woche Notgruppen zur Betreuung von Kindern geben.

Die Unterbringung in diesen Notgruppen ist in der kommenden Woche in Kitas und Grundschulen nur möglich, wenn keine anderweitige familiäre Betreuung, keine flexiblen Arbeitszeiten oder Ähnliches möglich sind.

Vorzulegen ist der entsprechenden Kita oder Schule dafür laut Stadt umgehend eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers. Die Notgruppen sollen wohnortnah in kleinen Einheiten ermöglicht werden.

„Wir bittet die infrage kommenden Eltern, den Kindertageseinrichtungen, Tagesmüttern und Schulen bzw. der offenen Ganztagsbetreuung bereits am Wochenanfang den Bedarf mitzuteilen, damit wir dementsprechend die Planungen weiterführen können,“ ruft Regina Kleff, Beigeordnete für Soziales auf.

Die unverzichtbaren Funktionsbereiche:

Bislang werden als „unverzichtbaren Funktionsbereichen“ aufgeführt alle Einrichtungen:

  • der Gesundheitsvorsorge
  • der Pflege
  • der Behindertenhilfe,
  • der Kinder- und Jugendhilfe,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • der Feuerwehr,
  • der Rettungsdienste,
  • der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr,
  • des Katastrophenschutzes,
  • der Sicherung der öffentlichen Infrastruktur beispielsweise Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung,
  • der Lebensmittelversorgung,
  • der zentralen Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

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Regelungen für Kinder, deren Eltern in den oben genannten Bereichen arbeiten, soll es zudem für die Klassen fünf und sechs geben. Die Stadtverwaltung wird sich hierüber Anfang der Woche mit den weiterführenden Schulen absprechen.

Für die Förderschulen gelten die gleichen Regelungen wie für die Grundschulen.

Schließungen greifen bereits ab Montag

Die Landesregierung hatte Ende der Woche angeordnet, dass Schulen, Schulkinderhäuser, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, heilpädagogische Kindertageseinrichtung etc. ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben.

Dabei muss bis einschließlich Dienstag, 17. März, eine Betreuung bei Bedarf eingerichtet werden, wenn diese gar nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

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