Staatsanwalt über Jalal J. „Er beabsichtigte, eine große Anzahl von wehrlosen Menschen zu töten“

Staatsanwalt über Jalal J.: Absicht, große Anzahl Menschen zu töten
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„Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, spätestens Ende Oktober 2022 den Entschluss gefasst zu haben, mittels der Verbreitung von Rizin oder einer Cyanidverbindung einen islamistisch motivierten Anschlag entsprechend der Ideologie des ‚Islamischen Staates‘ zu begehen“: Das sagt Holger Heming. Der ist Generalstaatsanwalt in Düsseldorf und kommuniziert im Ermittlungsverfahren gegen Jalal J. (26), der im Januar in Castrop-Rauxel festgenommen wurde.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Jalal J. habe beabsichtigt, durch die Freisetzung der Giftstoffe eine möglichst große Anzahl von arg- und wehrlosen Menschen zu töten, heißt es in einer Pressemitteilung von Mittwochnachmittag (21.6.2023). Unsere Redaktion hatte am Mittwochvormittag exklusiv über die Anklageerhebung berichtet.

Dazu soll Jalal J. über verschiedene Messengerdienste, u.a. „Wickr“, in Kontakt zu islamistisch gesinnten Personen gestanden haben, so Heming, die ihn in der Herstellung von Giftstoffen unterrichtet haben sollen. „Ferner wird ihm vorgeworfen, sich Stoffe verschafft zu haben, die für die Herstellung von Gift benötigt werden sollen, wodurch er sich wegen Terrorismusfinanzierung strafbar gemacht haben soll“, kommentiert die Staatsanwaltschaft ihre 41-seitige Anklageschrift.

Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sei mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Der Angeschuldigte befindet sich seit der Festnahme vor fast sechs Monaten in Untersuchungshaft. Das Landgericht prüft nun, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Jalal J. ist in U-Haft: Wie lange noch?

Jalal J. ist zurzeit in Untersuchungshaft. Eine U-Haft kann in der Regel bis zu sechs Monate andauern, bis die Hauptverhandlung eröffnet ist. Diese Frist läuft am 7./8. Juli ab. Automatisch frei kommen wird der Mann darum aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft wird darum wohl beim Oberlandesgericht in Hamm eine Haftverlängerung beantragen. Dort würde entschieden, ob die U-Haft verlängert wird. Entscheidend dafür sind drei Faktoren, wie Generalstaatsanwalt Holger Heming schon vor Monaten erläuterte: „Das sind der dringende Tatverdacht, der Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit.“

Von einem dringenden Tatverdacht spricht man, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass ein Verdächtiger ein Verbrechen auch wirklich begangen hat. Der naheliegendste Haftgrund ist, dass ein Verdächtiger flüchtet, weil er Angst vor der Strafe hat. Unverhältnismäßig ist eine U-Haft, wenn im Laufe der Ermittlungen klar wird, dass einem Verdächtigen am Ende nur eine Geldstrafe droht. Laut Heming steht auf diese Anklage eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.

Jalals Dortmunder Pflichtverteidiger ist nach Informationen unserer Redaktion im Juli im Sommerurlaub. Darum wird es wohl keine Verhandlung vor August geben. Wahrscheinlich ist, dass mehrere Verhandlungstermine anberaumt werden. Allein die obligatorische Verlesung der 41-seitigen Anklageschrift wird ihre Zeit brauchen.

Jalals Bruder (32), der ebenfalls zunächst verdächtig war, war nur wenige Wochen in Untersuchungshaft. Am 16.6.2023 stellte die Staatsanwaltschaft gegen den in Castrop-Rauxel wohnhaften Iraner ein. Er stritt ab, von den Anschlagsplänen seines Bruders gewusst zu haben. Die Ermittler konnten ihm keine konkreten Verbindungen nachweisen, auch wenn die Festnahme in seiner Wohnung stattfand und Jalal J. offenbar seine SIM-Karte nutzte, um Anschlagspläne zu schmieden.

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