St. Rochus: Hebamme gekündigt - wegen Kopftuch?

Hospital in Castrop-Rauxel

Am evangelischen Krankenhaus (EvK) in Castrop-Rauxel wurde eine Praktikantin weggeschickt, weil sie ein Kopftuch trug. Hat dieser Fall eine Kettenreaktion ausgelöst? Denn am konfessionellen St.-Rochus-Hospital wurde anschließend einer Hebamme gekündigt, die ebenfalls ein Kopftuch trug - und das eigentlich schon seit längerer Zeit.

CASTROP-RAUXEL

, 04.09.2017, 15:03 Uhr / Lesedauer: 4 min
Das St.-Rochus-Hospital beschäftigt eine Ärztin, die ein Kopftuch trägt. Eine Hebamme, die seit Juli hier tätig war, wurde in der Probezeit entlassen. Das Krankenhaus gab ihr gegenüber und auch unserer Redaktion keine Auskunft über den Grund.

Das St.-Rochus-Hospital beschäftigt eine Ärztin, die ein Kopftuch trägt. Eine Hebamme, die seit Juli hier tätig war, wurde in der Probezeit entlassen. Das Krankenhaus gab ihr gegenüber und auch unserer Redaktion keine Auskunft über den Grund.

Die beiden konfessionellen Krankenhäuser St.-Rochus-Hospital und das evangelische Krankenhaus (EvK) haben klare Regelungen für weibliche muslimische Angestellte, die während der Dienstzeit das Kopftuch als religiöses Motiv tragen möchten.

Doch wie klar sind die Regelungen wirklich? Am St.-Rochus-Hospital gab es seit Juli eine fest angestellte Hebamme, die ihr Kopftuch tragen durfte – bis zum Tag unserer Berichterstattung über eine Praktikantin, die an ihrem ersten Tag wegen ihres Kopftuchs weggeschickt wurde.

Zum aktuellen Fall: Carina Akachar ist 26 Jahre alt und hat an der Hochschule für Gesundheit in Bochum Hebammenkunde studiert. Schon während des Studiums, etwa 2014, fing sie an, in der gynäkologischen Abteilung im St.-Rochus-Hospital zu arbeiten. Denn das Krankenhaus hat mit der Gesundheitshochschule eine Kooperation, Studentinnen absolvieren dort auch Pflichtpraktika.

Das Kopftuch trug Carina Akachar schon damals, wie viele andere Studentinnen in der Abteilung auch. Ein Problem sei das nie gewesen, sagt sie. Es sei nicht mal darüber gesprochen worden.

Hygienevorschriften für Kopftuch besprochen

Nach dem Examen in diesem Jahr bekam sie einen Festvertrag: eine Vollzeitstelle als Hebamme im St.-Rochus-Hospital – direkt nach dem Studium. Für die junge Frau sei das wie ein Sechser im Lotto gewesen.

„Nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte, hat eine Hygienebeauftragte mit mir gesprochen“, sagt Carina Akachar im Gespräch mit unserer Redaktion. „Sie hat mich nur darauf hingewiesen, dass ich das Kopftuch jeden Tag wechseln soll und dass ich es mindestens bei 60 Grad waschen soll, damit es den Hygienevorschriften entspricht.“ Danach sei ihr Kopftuch nie wieder thematisiert worden.

Einstellung nach Berichterstattung geändert?

Bis zu dem Tag, als unsere Redaktion über den Fall der Auszubildenden mit Kopftuch am EvK berichtet. Da wird Carina Akachar zur Pflegedirektion gerufen und fristlos entlassen. „Gründe hat man mir nicht genannt. Das ist ja grundsätzlich auch nicht nötig, weil ich während der Probezeit entlassen wurde“, sagt Akachar. „Aber man sagte mir, dass es nicht mit meiner Leistung zusammenhänge, sondern politische Gründe habe.“

Die St.-Lukas-Gesellschaft, Betreiberin des Krankenhauses, baten wir um Stellungnahme zu dieser Personalie. „Es gibt keine fristlose Kündigung“, heißt es aus der Geschäftsführung. „Der betroffenen Mitarbeiterin ist während der vereinbarten Probezeit – wie in solchen Fällen üblich – ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt worden.“

Man bitte um Verständnis, dass man „zu den Gründen keine weitere Stellungnahme – schon gar nicht in der Öffentlichkeit“ abgebe. Im Zusammenhang mit der Kündigung sei aber nicht geäußert worden, sie habe politische Gründe. Und: „Zwischen der Berichterstattung der Ruhr Nachrichten über die Kündigung einer Auszubildenden des EvK und der Probezeitkündigung einer Hebamme des St.-Rochus-Hospitals besteht keine Verknüpfung. Das zeitliche Aufeinandertreffen dieser Fälle ist Zufall. Die Entscheidung zu der Probezeitkündigung unserer Mitarbeiterin ist schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt.“

Akachar: Kopftuch ist Grund

Akachar glaubt, dass ihr Kopftuch der Grund ist; und dass das St.-Rochus-Hospital nach der Berichterstattung ein Zeichen setzen will. „Das sind Spekulationen und ich habe nichts Handfestes, aber für mich sieht es ganz danach aus“, sagt sie.

Carina Akachar ist schockiert, wie sie sagt. „Ich habe gerne in dem Team gearbeitet. Und meine Kollegen sind jetzt die Leidtragenden, weil ich als Vollzeitkraft fehle.“ Personell sei es immer eng auf der Station, da mache sich eine fehlende Hebamme bemerkbar. Die geburtshilfliche Versorgung sei jederzeit sichergestellt, schreibt die Lukas-Gesellschaft auf unseren Fragenkatalog. 13 angestellte Hebammen habe man beschäftigt, fünf freiberufliche Kolleginnen seien zusätzlich tätig.

Außerdem habe Akachar Angst, dass auch Studentinnen, die während des Studiums Praxiserfahrung auf der Station sammeln, mit Konsequenzen rechnen müssen, sagt sie.

Bistum widerspricht dem Rochus

Aber ist das Tragen eines Kopftuches im Rochus den Angestellten denn grundsätzlich erlaubt? Clemens Galuschka, Verwaltungsdirektor am St.-Rochus-Hospital, sagte vergangene Woche im Gespräch mit unserer Redaktion, dass das Bistum die Regelungen dazu erlasse.

Das Erzbistum widerspricht der Aussage des Verwaltungsdirektors. „Vonseiten des Erzbistums Paderborn gibt es keine generellen Regelungen zum Tragen eines Kopftuchs während der Dienstzeit. Die einzelnen Einrichtungen sollen dazu eigene Regelungen in ihren Hausordnungen treffen“, sagt Thomas Throenle, Pressesprecher des Erzbischöflichen Generalvikariats in Paderborn.

Kopftuch nicht grundsätzlich ausgeschlossen

In der Grundordnung des kirchlichen Dienstes würden aber die Anforderungen bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen an katholische, nicht-katholisch christliche und nicht-christliche Mitarbeiter festgelegt. „Eine Einstellung kann für nicht-christliche Personen erfolgen, sofern diese bereit sind, die ihnen in einer kirchlichen Einrichtung zu übertragenen Aufgaben im Sinne der Kirche zu erfüllen“, heißt es darin. Das schließt aber das Tragen eines Kopftuchs im Dienst ebenfalls nicht grundsätzlich aus.

Die St.-Lukas-Gesellschaft erklärt nun vergangene Woche auf unsere Anfrage dazu: „Insbesondere sind alle unsere Mitarbeiter zu einem neutralen Verhalten verpflichtet. Daher kann eine Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, die im Widerspruch zu katholischen Glaubensinhalten stehen, während der Arbeitszeit oder im dienstlichen Zusammenhang, insbesondere die Werbung für andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, nicht hingenommen werden.“ Ein kirchlicher Dienstgeber müsse bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherstellen, dass sie ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen könnten.

In Dortmund werden Kopftücher gestellt

Im städtischen Klinikum in Dortmund, das kein konfessionelles Haus ist, gibt es eine einfache und hygienische Regelung, um auch das Argument der fehlenden Hygiene auszuschließen: „Wir stellen den muslimischen Mitarbeitern Kopftücher zur Verfügung, die sie während der Dienstzeit tragen können“, sagt Pressesprecher Marc Raschke auf Anfrage.

Wie lange es die Kopftücher als Dienstkleidung gibt, wisse er nicht, jedenfalls „lange“, sagt er. Die für den Klinikbedarf hergestellten Kopftücher bestünden aus einer Art Baumwollstoff, der gut thermisch-hygienisch gereinigt werden kann – genau wie die restliche Dienstkleidung. Die Mitarbeiter müssen unterschreiben, dass sie im Dienst nur diese Kopftücher tragen. „Das wird auch gut angenommen“, sagt Raschke.

Fürs Rochus keine Option, wie eine andere Aussage unterstreicht: „Richtig ist, dass eine bei uns langjährig beschäftigte Ärztin aus persönlichen Gründen seit ‚unvordenklichen Zeiten‘ ein Kopftuch auch während der Dienstzeit trägt“, so die Lukas-Gesellschaft auf Anfrage. „Es handelt sich dabei um einen besonderen Ausnahmefall.“

Bundesarbeitsgericht hatte Kirchen gestärkt 

Laut Dr. Michael Glaßmeyer, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rochus, seien die Argumente von Muslima mit Kopftuch in christlichen Krankenhäusern ohnehin seit Jahren ausgetauscht. „Nach einer Klage gegen das Augusta-Krankenhaus Bochum mussten Richter des Bundesarbeitsgerichtes das Recht der Krankenschwester auf freie Religionsausübung abwägen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Das Gericht entschied zugunsten des Selbstbestimmungsrechtes. Ein Kopftuch stehe für eine ‚abweichende Religionszugehörigkeit‘ und verstoße gegen das im Arbeitsvertrag geregelte Neutralitätsgebot“, so Glaßmeyer.