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Schimmel in Gefängnis-Dusche: Häftling ekelt sich in JVA Castrop-Rauxel
Justizvollzugsanstalt
Wie sauber muss ein Gefängnis sein? Ein Häftling der JVA Castrop-Rauxel beschwert sich in einem Brief an unsere Redaktion über Schimmel und Dreck: „ekelhaft!“ Der Anstaltsleiter erklärt sich.
Hier herrschen katastrophale Bedingungen: Das ist ein Zitat. Es stammt von einem Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, der JVA Meisenhof in Ickern. So geht es weiter: „20 erwachsene Männer teilen sich 2 WCs in der Corona Zeit. Wobei eins fast immer kaputt ist! Hier sind nirgendwo Desinfektionsmittel ausgestellt! Die Duschen sind verschimmelt und echt widerlich dreckig! Die Küchen in den Häusern sind versifft und dreckig! Hier wird nicht ordentlich sauber gemacht! Die Badezimmer werden NIE desinfiziert! Hier ist alles ekelhaft.“
Eine E-Mail erreichte unsere Redaktion: Sie stammt von einem Mann, der zurzeit eine Haftstrafe im Gefängnis absitzt. Er dokumentierte sie mit Fotos aus dem Trakt, in dem er zurzeit untergebracht ist. Ist das der Standard im Ickerner Knast? Müssen Häftlinge mit diesen Zuständen leben? Oder ist es ein Versäumnis der Anstaltsleitung? Wir fragten beim Knast-Chef Julius Wandelt nach.

In der JVA Meisenhof hat Anstaltsleiter Julius Wandelt das Sagen. Für die Reinigung aber sind die Inhaftierten selbst verantwortlich, erklärt er. © RVR 2021 / Weckenbrock
Herr Wandelt, wie gut muss der Zustand von sanitären Anlagen für Inhaftierte aus Ihrer Sicht sein?
Der Zustand muss aus hygienischer Sicht „picobello“ sein. Allerdings sind wir hier nicht im Hotel und es kommt auch kein Room-Service, der das Reinigen erledigt. Pro Hafthaus, in dem maximal ca. 50 Gefangene untergebracht sind, gibt es zwei sogenannte „Hausarbeiter“, die für das Reinigen der gemeinschaftlich genutzten Bereiche, also auch der insgesamt acht Toiletten und acht Urinale, verteilt auf zwei Räumlichkeiten, zuständig sind.
Das ist ihr Job, für den sie bezahlt werden wie andere Gefangene, die in einem Anstaltsbetrieb, also zum Beispiel unserer Schreinerei, der Schlosserei, der Elektrowerkstatt oder anderen Bereichen arbeiten. Ob sie ihre Arbeit, zu der sie verpflichtet sind, ordentlich erledigen, wird kontrolliert. Aber für ein Foto, mit dem ein bestimmter Eindruck vermittelt werden soll, lässt sich der Grad an Sauberkeit auch mal schnell „regulieren“, um ein Klischee zu bedienen.
Unter optischen Gesichtspunkten gibt es Einbußen, das stimmt und ist auf den allgemeinen Zustand der inzwischen über 70 Jahre alten Gebäude zurückzuführen. Gerade die Duschbereiche sind bautechnisch nicht auf täglich durchgehende Nutzung mit warmem Wasser ausgerichtet, damit haben wir ständig Probleme. Insbesondere die Decken der Duschräume müssen laufend gestrichen werden.
Würden Sie den Menschen, die ihre Strafe abarbeiten, denselben Anspruch auf Sauberkeit einräumen wie Menschen, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen? Oder anders: Wie sauber und „kuschelig“ muss ein Knast sein, ab wann ist er zu luxuriös?
Für mich besteht kein Zusammenhang zwischen einer Schuld, die man mit einer Straftat auf sich geladen hat, und einem daran gemessenen Anspruch auf Sauberkeit. Für Sauberkeit ihres Umfeldes sind Gefangene in einer JVA selbst verantwortlich und bekommen alle dazu erforderlichen Hilfsmittel gestellt. Sauberkeit ist ein Muss, kein Luxus; aber einige brauchen insoweit noch Beratung.
Wann wurde hier zuletzt saniert? Ist etwaiges geplant?
Die zwölf Hafthäuser der JVA werden reihum ständig renoviert. Der Verschleiß ist im Kurzstrafenbereich durch die ständigen Wechsel der Bewohner relativ hoch. Zurzeit wird das Pfortengebäude komplett saniert. Die Duschbereiche müssen ständig renoviert werden. Das wird vor allen Dingen durch die hohe Luftfeuchtigkeit in Duschräumen verursacht, der Luftaustausch ist technisch problematisch. Verschiedene Lüftungsanlagen wurden bereits ausprobiert, ohne nachhaltigen Erfolg.
Wie häufig werden die Sanitäranlagen gereinigt?
Mindestens zwei Komplettreinigungen tagsüber sind angeordnet. Das Engagement der „Hausarbeiter“ ist unterschiedlich und wird durch das Vollzugspersonal kontrolliert.
Welchen Umgang mit den Anlagen kann man Inhaftierten generell bescheinigen?
Leider gehen Gefangene in der Regel nicht pfleglich mit den Ressourcen um, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. In diesen Zusammenhang gehört auch der fotografierte Elektroherd aus dem Freizeitbereich. Er ist durch unsachgemäße Handhabung beim Backen verdreckt und unbrauchbar geworden.
Einen neuen Elektroherd für die Teeküche, in der Gefangene sich in der Freizeit selbst etwas zubereiten dürfen, gibt es vorläufig nicht, das habe ich so entschieden. Die Teeküche kann nicht benutzt werden. Wer mit den zur Verfügung gestellten Geräten nicht ordentlich umgehen kann, muss darauf verzichten. So ist das nun mal.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
