Der Castrop-Rauxeler soll seine ehemalige Lebensgefährtin nicht nur eingesperrt, sondern sie auch dazu gezwungen haben, Drogen zu konsumieren. © picture alliance/dpa
Landgericht
Castrop-Rauxeler soll Ex-Freundin unter Drogen gesetzt und eingesperrt haben
Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen einen 51-jährigen Mann aus Castrop-Rauxel. Verlesen werden können sie am ersten Verhandlungstag in Dortmund jedoch nicht.
In Dortmund steht aktuell ein Castrop-Rauxeler vor Gericht, der es nicht geschafft hat, sich mit der Trennung von seiner Lebensgefährtin abzufinden. Der Angeklagte soll im Mai 2021 heimlich in die Wohnung der Frau eingedrungen sein, angeblich, um Gegenstände aus der Wohnung zu holen, die ihm noch zustehen.
Laut Anklage wusste er genau, dass seine Ex zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Er soll nämlich unmittelbar zuvor auf der Arbeitsstelle der Frau erschienen sein und dort in einem unbeobachteten Moment ihren Wohnungsschlüssel an sich genommen haben.
Angeblich Schlüssel gestohlen
Laut Staatsanwaltschaft spielte sich das folgende Geschehen so ab: Der heute 51-Jährige wartete in der Wohnung, bis er seine Ex-Freundin im Flur an der Tür hantieren hörte. Er machte auf, bat die Frau herein und verschloss die Tür.
Im Wohnzimmer soll der Angeklagte seine Ex mit einem Springmesser bedroht und ihr Smartphone an sich genommen haben.
Als er weder in der Kontaktliste noch in den Kurznachrichten auf Spuren eines neuen Liebhabers stieß, soll er dennoch nicht beruhigt gewesen sein.
Im Gegenteil: Die Zeugin schilderte später bei der Polizei, dass der Castrop-Rauxeler sie kurzzeitig eingeschlossen haben soll, um Kokain zu besorgen.
Nach seiner Rückkehr habe sie das Rauschgift konsumieren müssen. Offenbar bildete sich der Angeklagte ein, dass die Frau im Zustand eines Drogenrausches nicht mehr in der Lage wäre, ihn weiter zu belügen.
Nachbarn holen Polizei
Dass der 51-Jährige bei seinen Vorwürfen und Vorhaltungen schließlich immer lauter wurde, soll letztlich das Glück der Frau gewesen sein. Irgendwann alarmierten nämlich die Nachbarn die Polizei, die wegen der Ruhrstörung auch bald danach an der Tür klingelte.
Bevor der Angeklagte schließlich wutentbrannt aus der Wohnung verschwand, soll er allerdings persönliche Gegenstände seiner früheren Partnerin, darunter auch deren Smartphone mitgenommen haben.
Vor dem Dortmunder Landgericht muss er sich deshalb nicht nur wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung, sondern auch wegen schweren Raubes verantworten.
Anklage auch wegen Raubes
Am Dienstag hätte der Castrop-Rauxeler nur allzu gerne beim Prozessauftakt seine Version der Geschichte erzählt. Als die Verhandlung um 9 Uhr aufgerufen wurde, blieb sein Platz auf der Anklagebank jedoch leer.
Auch die beiden Wachtmeister, die ihn eigentlich aus der Vorführzelle holen und in den Saal begleiten sollten, waren nicht erschienen.
Den Grund verriet die Vorsitzende Richterin wenige Augenblicke später: „Der Angeklagte ist am Morgen im Gefängnis positiv auf Corona getestet worden.“ Der Prozess beginnt nun erst Ende April.
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