Streit an Castrop-Rauxeler Wohnungstür: Faustschlag und Essen im Gesicht

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Streit an Castrop-Rauxeler Wohnungstür: Faustschlag und Essen im Gesicht

rnEine Bewährungsstrafe mit Auflagen

Gewalt an einer Castrop-Rauxeler Haustür: Ein Mann soll seiner Partnerin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zuvor soll aber auch die Lebensgefährtin eher ungewöhnlich agiert haben.

Castrop-Rauxel

, 29.03.2022, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die 35-jährige Castrop-Rauxelerin fand das Verhalten ihres Partners anscheinend entschieden weniger schlimm als die übrigen Anwesenden im Gerichtssaal. Ein Foto, aufgenommen im Oktober 2021, zeigte ihr Gesicht in einem desolaten Zustand: ein großes Hämatom rings um ein Auge, das Gesicht angeschwollen.

Wegen schwerer Körperverletzung musste sich ihr 46-jähriger Verlobter jetzt vor Gericht verantworten. Ein Ort, den er aufgrund seiner 21 Vorstrafen nur zu gut kennt. Acht bis neun Jahre seines Lebens, von Drogensucht geprägt, hat der Mann hinter Gittern verbracht. Seine ersten Eintragungen im Strafregister stammen aus seiner Jugendzeit, aus dem Jahr 1995, der letzte Eintrag, eine Bewährungsstrafe, aus dem Jahr 2019.

Aggression statt Dank

Das Paar führt seit langem eine On-Off-Beziehung, wohnt im selben Mehrfamilienhaus, aber in getrennten Wohnungen. Am fraglichen Tag hatte der Angeklagte gekocht und wollte der Frau am Abend eine Portion bringen. Doch statt Freude oder Dank extreme Aggression. Die heiße Speise landete umgehend im Gesicht des Mannes.

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„Ja, ich habe wohl zugeschlagen, als sie mir das Essen ins Gesicht gedrückt hat“, sagte der Angeklagte, wusste aber nicht, ob er dabei die Faust geballt hatte. „Ein Reflex“ nannte sein Verteidiger die Reaktion. Die die Geschädigte mit „das kommt in unserem Milieu eben vor“, kommentierte und zugab, dass der Partner öfter mal überreagiere, vor allem, wenn sie Streit gehabt hätten. Und das sei häufig vorgekommen, auch aufgrund des Drogenkonsums.

Sie selbst sei mittlerweile clean, aber dennoch krank und aufbrausend. Zur Anzeige sei es nur gekommen, weil Nachbarn die Polizei gerufen hätten. Die nachbarschaftliche Lage, Unfrieden und Streit mit den anderen Mietparteien im Haus, trügen zur angespannten Lage bei, erzählte die Frau.

Anti-Aggressions-Therapie

Das sei alles keine Rechtfertigung, sondern mache den Vorwurf, der durch die Aussagen voll bestätigt worden sei, umso schlimmer, befand die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe mit Bewährungsaufsicht und Betreuung.

Unter Betreuung steht der 46-Jährige auch jetzt schon. Die Einschätzung der Betreuung war positiv, der Mann wurde als zuverlässig beschrieben. Der Richter blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwältin, verhängte eine Haftstrafe von fünf Monaten.

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Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, allerdings mit Auflagen: Der Mann muss nachweisen, eine Anti-Aggressions-Therapie zu machen und darf sich innerhalb der nächsten drei Jahre nichts zu schulden kommen lassen. „Denn dann ist Feierabend“, so der Richter, machte deutlich, dass der Angeklagte beim kleinsten Delikt wieder hinter Gittern landen werde.