Für Regenwasser, das von Hausdächern oder Garagen in die Kanalisation eingeleitet wird, muss man Gebühre an den EUV zahlen. Die Flächen, von denen das Wasser kommt, werden nun neu berechnet.

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Niederschlagswasser: EUV will Angaben der Gebührenzahler kontrollieren

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Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren nutzt der EUV jetzt Luftbilder. Offenbar misstraut er den Angaben der Gebührenzahler. Auch Kontrollen vor Ort sind angekündigt.

Castrop-Rauxel

, 22.11.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Stadtbetrieb EUV hat zum zweiten Mal in diesem Jahr Grundstücksbesitzer in Castrop-Rauxel angeschrieben – mit einer Botschaft, die einigen Einwohnern nicht gefallen dürfte. Es geht dabei ums liebe Geld.

Beim ersten Schreiben in den Sommermonaten ging es um die Absicht des EUV, zum Jahr 2022 die bisherige Nutzung von Gartenwasserzählern zu ändern. War es bisher möglich, einfache Wasserzähler zwischen Wasserhahn und Gartenschlauch zu schalten, so müssen die geeichten Wasserzähler ab 2022 vor dem Hahn fest in die Leitung eingebaut werden.

Missbräuchliche Nutzung verhindern

So will der EUV missbräuchliche Nutzung von Frischwasser für andere Zwecke als zum Gießen der Blumen oder des Rasens verhindern. Den erheblich höheren Aufwand hatten viele Hausbesitzer kritisiert, denn die neuen Wasserzähler müssen von einem Fachbetrieb eingebaut werden.

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Nun gibt es die nächste Aufregung in Castrop-Rauxel. Aktuell hat der Stadtbetrieb nämlich alle Grundstücksbesitzer angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass man alle bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksflächen im Rahmen der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser überprüfen müsse. Das sorgt erneut für Unmut in der Bevölkerung.

Gebührenberechnung wurde 1998 geändert

Zum Hintergrund: Nachdem speziell die FWI gegen das bis dato praktizierte System der Entwässerungsgebühren zu Felde gezogen war, stellte der EUV 1998 von einer einheitlichen Kanalbenutzungsgebühr um auf zwei getrennte Abwassergebühren.

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Hatte man die Abwassergebühren zuvor einfach nach dem Frischwasserverbrauch kalkuliert, gelten seitdem aus Gründen der Gebührengerechtigkeit zwei getrennte Gebühren, die nun auch das in die Kanäle eingeleitete Niederschlagswasser berücksichtigen.

Der EUV nutzt Luftbilder von 2020, um die Dachflächen und andere überbaute Flächen auf den Castrop-Rauxeler Grundstücken neu zu kalkulieren. Bei der Nutzung der Fotos würden datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten. Die Vorgehensweise des EUV erfolge dabei in Abstimmung mit dessen Datenschutzbeauftragten, so der Stadtbetrieb.

Der EUV nutzt Luftbilder von 2020, um die Dachflächen und andere überbaute Flächen auf den Castrop-Rauxeler Grundstücken neu zu kalkulieren. Bei der Nutzung der Fotos würden datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten. Die Vorgehensweise des EUV erfolge dabei in Abstimmung mit dessen Datenschutzbeauftragten, so der Stadtbetrieb. © EUV

Die Schmutzwassergebühr wird seitdem über den Frischwasserverbrauch berechnet, die Niederschlagswassergebühr wird über die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten, überbauten und / oder befestigten Grundstücksflächen ermittelt.

Wie der EUV nun mitgeteilt hat, beruhten die beim Niederschlagswasser verwendeten Abrechnungsdaten überwiegend auf Selbstauskünften der Grundstückseigentümer. Dem misstraut man inzwischen offenbar. Denn, und das führt EUV-Chef Michael Werner als Argument an, zeigten Erfahrungen anderer Städte, dass die tatsächlich versiegelten Grundstücksflächen „zum Teil erheblich“ von den angegebenen Flächen abwichen.

Und so hat der EUV die versiegelten Flächen nun selbst neu berechnet. Grundlage dafür sind Luftbilder, die am 17. März 2020 vom gesamten Stadtgebiet gemacht wurden. Das Ergebnis dieser Berechnung wird nun gerade allen Grundstücksbesitzern mit der Bitte um Prüfung mitgeteilt.

„Stichprobenartige Überprüfungen vor Ort“

Neben der eigenen Berechnung der versiegelten Flächen will der EUV auch zu einer weiteren Maßnahme greifen. Wie angekündigt wird, „werden regelmäßig stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt“.

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Die Neuberechnung der überbauten Flächen soll ab dem 1. Januar 2023 in die Gebührenabrechnung mit einfließen. Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr wurde im Dezember 2020 vom EUV-Verwaltungsrat auf 1,11 Euro je Kubikmeter ab dem 1. Januar 2021 festgelegt. Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr liegt dagegen bei 2,75 Euro/Quadratmeter.

Zum Jahr 2022, so ist der entsprechenden Vorlage des EUV zu entnehmen, sollen diese Gebühren angehoben werden. Für das Niederschlagswasser sollen den Castrop-Rauxelern dann 1,13 Euro und für Schmutzwasser 2,81 Euro jeweils je Kubikmeter in Rechnung gestellt werden.