Die Esche im Garten von Marion Bossmann darf nicht einfach so gefällt werden. Sie ist von der Baumschutzsatzung geschützt. © Jonas Hildebrandt
Baumschutzsatzung klärt auf
Nicht jeder Baum darf gefällt werden: Das gilt aktuell in Castrop-Rauxel
Eine Leserin aus Dingen macht sich Sorgen, ihr Baum könne umfallen. Doch ihn einfach fällen? Nicht erlaubt, obwohl er auf ihrem Grundstück steht. Was Baumbesitzer wissen müssen, erfahren Sie hier.
von Jonas Hildebrandt
Castrop-Rauxel
, 29.07.2021 / Lesedauer: 3 minIhr Baum drohe umzufallen, fürchtet Marion Bossmann. Dem wollte sie vorbeugen und die massive Esche fällen lassen. Doch dann die Überraschung für sie: So einfach ist das gar nicht. Zwar steht der Baum auf ihrem Grundstück, dennoch darf sie diesen nicht ohne Weiteres fällen (lassen). Wie viele andere Bäume auch ist Bossmanns Esche von der Baumschutzsatzung geschützt.
„Ein Witz, dass die Besitzer auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht entscheiden dürfen, welche Bäume stehen bleiben dürfen“: Das findet der FDP-Fraktionsvorsitzende Nils Bettinger und schreibt darüber auf Facebook. Doch wie sehr sind Castrop-Rauxeler Baumbesitzer eigentlich eingeschränkt? Was müssen sie beachten? Wir klären auf.
Das müssen Baumbesitzer beachten
Eine Baumschutzsatzung ist keine Seltenheit. Viele deutsche Städte erlassen eine. Sie dient dazu, den Baumbestand in der Stadt zu schützen. In Castrop-Rauxel gilt die Baumschutzsatzung im gesamten Stadtgebiet.
Als geschützt gelten alle Bäume mit einem Stammumfang von einem Meter oder mehr, gemessen einen Meter über dem Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen muss die Summe der Stammumfänge über ein Meter liegen, und mindestens ein Stamm muss einen Umfang von 40 cm oder mehr haben.
Es gibt jedoch Ausnahmen. So sind etwa alle Obstbäume, bis auf Birnbäume, ungeschützt. Dasselbe gilt für Birken und Pappeln sowie für Bäume, die näher als vier Meter an einem Wohnhaus stehen und Bäume, die auf einem zusammenhängenden Grundstück stehen, das kleiner ist als 400 Quadratmeter. Auch alle Bäume in Kleingartenanlagen sind nicht geschützt.
Für die geschützten Bäume gelten spezielle Regeln. Sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt oder beschädigt werden. Auch die Kronenform darf nicht wesentlich verändert werden. Kleinere Pflegemaßnahmen wie das Abschneiden toter oder kleiner Äste sind jedoch erlaubt.
So teuer ist das Fällen
Um einen geschützten Baum fällen zu dürfen, muss man einen Antrag bei der Stadt stellen. Möglich ist das per E-Mail an stadtgruen-und-friedhofswesen@castrop-rauxel.de oder per Post an den Bereich Stadtgrün, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel. Ein entsprechendes Formblatt und weitere Informationen finden sich auf der Website der Stadt (https://www.castrop-rauxel.de/inhalte/buergerservice/a-z/index.php?seite=angebot&id=12545). Einen Antrag zu stellen kann bis zu 50 Euro Bearbeitungsgebühr kosten.
Wenn ein Baum gefällt wird, müssen unter Umständen ein oder mehrere Ersatzbäume gepflanzt werden. Wie viele, hängt vom Stammumfang ab. Liegt dieser unter zwei Metern, sind es zwei Bäume, unter drei Metern drei Bäume und so geht weiter. Alternativ kann auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 650 Euro für jeden Ersatzbaum gezahlt werden.
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