Mittige Radspuren sind andernorts längst Realität
Vorschlag für den Biesenkamp
Der Arbeitskreis Bürgerfreundliche Altstadt will nach einem schweren Unfall einer Radfahrerin auf dem Biesenkamp Radler mit einem Fahrstreifen mittig der Straßen schützen. Vom NRW-Verkehrsministerium gab es dafür eine dicke Abfuhr. Was andernorts irritiert: In Soest etwa ist solch eine Maßnahme längst etabliert.
Ein mittig angelegter Radfahrerschutzstreifen inmitten einer Straße ist in der Jakobistraße der Soester Innenstadt nicht nur seit 2008 unbeanstandet etabliert, sondern auch seither in der Bördestadt breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens.
Darüber berichtete der Lokalchef des Soester Anzeigers, Holger Strutmann, jetzt im Gespräch mit unserer Redaktion. Dass Düsseldorf dieses Konstrukt als nichts rechtskonform ansieht, habe in Soest Kopfschütteln ausgelöst, so seine Feststellung.
Auch in Soest gab ein Unfall den Ausschlag
Ausgangspunkt, so Strutmann, sei seinerzeit ein tödlicher Unfall eines Fahrradfahrers gewesen, nachdem er an einer plötzlich aufgerissenen Autotür eines parkenden Wagens hängen geblieben war. „Das hat dann zu einem Umdenken geführt“, berichtete Strutmann und man habe als Konsequenz aus diesem Unfall den Fahrradstreifen mitten auf der Fahrbahn markiert.
„Das war schon eine mutige Entscheidung“, so Strutmann weiter, weil man sich ja ungern mit Autofahrern anlege. Es gebe auch immer mal wieder Autofahrer, die hupten und drängelten. Allerdings handele es sich auch nur um 300 Meter, was man aushalten könne.
Bürgermeister Kravanja begrüßt das Engagement
Der Arbeitskreis Bürgerfreundliche Altstadt hat in einem Bürgerantrag als Konsequenz aus einem Unfall zwischen einem Linienbus und einer Radfahrerin auf der Mühlenstraße dort, auf der Lönsstraße und auf dem Biesenkamp einen mittigen Schutzstreifen gefordert. Er bedeutet quasi ein Überholverbot für Autos und Busse bedeutet. Bürgermeister Rajko Kravanja hat dem Arbeitskreis dafür am Dienstag ausdrücklich gedankt. „Jede Idee, die hilft, Unfälle zu vermeiden, ist eine genaue Prüfung wert“, erklärte er wörtlich.
Der ADFC hat unterdessen die Einrichtung eines durchgehenden Schutzstreifens rechts von der Dortmunder Straße bis zum Münsterplatz gefordert. Er hege zwar Sympathien für den Vorstoß für den mittigen Streifen, sehe aber nur schwer überwindbare rechtliche Probleme, erklärte ADFC-Chef Martin Kühl-Lukas im Gespräch mit unserer Redaktion. Für einen Schutzstreifen auf der Löns- und Mühlenstraße sehe er keinen Spielraum, doch setze er dort auf das Rondell Kleine Lönsstraße.
Eine mögliche Alternative:
Unser Leser Günter Gerhard gehört zu den Castrop-Rauxelern, die sich kreativ in die Diskussion um den Radfahrerschutz in der Altstadt eingebracht haben.
Als Lösung, das Rechtsfahrgebot zu erfüllen, sieht er die Markierung der rechten Fahrbahnseite mit Sperrflächen an (Zeichen 298).
Die Verwaltung hält einen Schutzstreifen rechts für zulässig, obgleich auf den Straßen Tempo 30 gilt. Es handele sich nicht um Tempo-30-Zonen, sondern um Streckenverbotsschilder.