Fahrradspur in Straßenmitte soll Radler schützen

Nach Unfall auf Mühlenstraße

Mit einer geradezu revolutionären verkehrspolitischen Forderung will der Arbeitskreis Bürgerfreundliche Altstadt konsequenten Radfahrerschutz erzwingen. Auf dem Biesenkamp, der Löns- und der Mühlenstraße soll ein Fahrradschutzstreifen mitten auf die Fahrbahn. Auslöser für die Forderung ist der schwere Unfall mit einer schwer verletzten Radfahrerin vom 14. März.

CASTROP-RAUXEL

, 20.03.2016, 20:02 Uhr / Lesedauer: 2 min
Unser Fotomontage zeigt ein Teilstück des Biesenkamps nach den Vorstellungen des Arbeitskreises Bürgerfreundliche Altstadt. Danach soll der Fahrradschutzstreifen mittig angelegt werden, so dass ein Überholen von Radfahrern unmöglich ist.

Unser Fotomontage zeigt ein Teilstück des Biesenkamps nach den Vorstellungen des Arbeitskreises Bürgerfreundliche Altstadt. Danach soll der Fahrradschutzstreifen mittig angelegt werden, so dass ein Überholen von Radfahrern unmöglich ist.

Am vergangenen Montag, 14. März, ist eine 80 Jahre alte Radfahrerin auf der Mühlenstraße verunglückt. Diesen Unfall nahm der Arbeitskreis jetzt zum Anlass, den Fahrradstreifen in der Straßenmitte zu fordern. 

Einen entsprechenden Bürgerantrag gemäß Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW hat das Gremium jetzt an Bürgermeister Rajko Kravanja gestellt.

Überholen durch Autos und Busse ist dann unmöglich

Wörtlich heißt es in dem Papier: „Um zu vermeiden, dass Fahrzeuglenker bei seitlichen Fahrradspuren (wie sie bereits auf vielen städtischen Straßen existieren) doch zu Überholvorgängen ansetzen, sollen die Fahrradspuren auf der Mitte der Straßen angebracht werden. Nur damit ist die absolute Vorfahrt und Sicherheit der Fahrradfahrer gewährleistet!“

Ein solcher rund ein Meter breiter Schutzstreifen auf einer vergleichsweise schmalen Straße würde jegliches Überholen, zumindest durch Autos, Busse oder LKW verhindern.

"Gefährdung beseitigt"

Genau das ist auch das Ziel des Arbeitskreises, wie er es in einer Pressemitteilung formuliert hat. Darin heißt es: „Damit ist gewährleistet, dass auf den engen Straßen Fahrräder nicht überholt werden können. Autos und Busse müssen auf den nicht sehr langen Straßenabschnitten hinter den Fahrradfahrern in der Straßenmitte bleiben. Eine Verunsicherung findet nicht mehr statt, eine Gefährdung ist beseitigt.“

Damit, so Meinolf Finke als Vorsitzender des Arbeitskreises, werde den wiederholten Bekenntnissen zum Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen.

NRW-Verkehrsministerium erteilt Abfuhr

Eine wirkliche Chance hat dieser Vorschlag aus rechtlichen Gründen nicht, wie eine Nachfrage im Landesverkehrsministerium ergab. „Nach erster Einschätzung dürfte es nicht konform mit der Straßenverkehrsordnung und damit nicht zulässig sein, den Fahrradstreifen mittig auf die Fahrbahn zu markieren“, erklärte Ministeriumssprecher Bernhard Meier. Dafür nannte er drei Gründe:

  • das Rechtsfahrgebot,
  • die grundsätzliche Unzulässigkeit von Markierungen in Tempo-30-Zonen (weil dort Verkehrsteilnehmer so fahren sollen, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden) sowie
  • das Nein des Landes zu genau solch einem Projekt in der Soester Jacobistraße.

Dieses hatte zwar 2013 den Deutschen Fahrradpreis in der Kategorie Alltagsmobilität gewonnen, was aber letztlich wohl nichts nutzt: Das Land hat mittlerweile zu dieser „nicht rechtskonformen Anordnung Rechts- und Fachaufsicht ausgeübt mit der Folge, dass dieser Fahrradschutzstreifen wieder beseitigt werde“, heißt es. Passiert ist indes in Soest noch nichts.

 

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