Coronavirus
Maskenpflicht in Castrop-Rauxel bleibt - kleine Änderungen treten in Kraft
Die Maskenpflicht in der Castroper Fußgängerzone bleibt vorerst bestehen. Ein paar Veränderungen treten allerdings am Donnerstag (3. Juni) in Kraft.
Auf die Maskenpflicht in der Castroper Altstadt wird an den Zugängen der Fußgängerzone hingewiesen. © Tobias Weckenbrock
Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt in Castrop-Rauxel - wie in allen anderen Städten des Kreises ebenfalls - die Maskenpflicht bestehen.
Allerdings wurde die Pflicht „zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten“ aufgehoben, teilt der Kreis am Mittwoch (2. Juni) mit. Dort reiche „das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske“.
So sehe es die Corona-Schutzverordnung vor. Dort sei zudem geschrieben, „dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen“. Minimale Erleichterungen also, wenngleich die Maskenpflicht in Gänze bleibt.
Kreis kündigt Beratung über Masken-Verzicht an
„Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen“, so der Kreis Recklinghausen.
Über einen Masken-Verzicht werde beraten, wenn die Inzidenz unter die Marke von 35 sinke. In Castrop-Rauxel gilt die kommunal verordnete Maskenpflicht allein in der Castroper Altstadt. Alle anderen Geltungsbereiche - etwas Restaurants oder Einkaufsläden - sind derweil in der Coronaschutzverordnung festgelegt.
Dort gilt also nach wie vor die Maskenpflicht.