Nach Loveparade-Drama

Großer Aufwand: Jedes Freiluft-Fest muss auf Risiken untersucht werden

Bei jeder Veranstaltung unter freiem Himmel in Castrop-Rauxel muss das Ordnungsamt nun die Risiken abschätzen. Egal ob Gemeinde-, Schul- oder Stadtfest. Grund ist die Loveparade-Katastrophe.

Castrop-Rauxel

, 19.06.2022 / Lesedauer: 3 min

Die Tragödie der Duisburger Loveparade ist bald zwölf Jahre her. Doch sie wirkt nach. Auch in Castrop-Rauxel. Jede öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel wird jetzt zur möglichen Gefahrenabschätzung vom Ordnungsamt genau unter die Lupe genommen.

„Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential-Rahmen für ein kommunales Genehmigungsmanagement“: So heißt die Aufgabe im Amtsdeutsch, über die Thomas Roehl, Leiter des Bereiches Ordnung der Stadt, jetzt Kommunalpolitiker informierte.

Loveparade-Katastrophe soll sich nicht wiederholen

Seit November 2021 gibt es demnach einen Orientierungsrahmen des NRW-Innenministeriums für alle Städte, nach der jede nennenswerte Veranstaltung im Freien dem Ordnungsamt für eine erste Risikoabschätzung vorgelegt wird. Roehl: „So will man vermeiden, dass sich etwas wie bei der Loveparade wiederholen kann.“

Das Ordnungsamt müsse schauen, welche Gefahren bei der Veranstaltung für Besucher auftreten können, ob im Falle einer möglichen Panik, durch ein Unwetter, durch örtliche Gegebenheiten. Mit einer Ampelbewertung muss dann festgelegt werden, ob die Veranstaltung risikolos (Grün), mit Auflagen möglich (Gelb) oder zu risikoreich (Rot) sei.

Im Zweifelsfall müssen alle an einen Tisch

Werde die Sache mit Gelb bewertet, müssten der Veranstalter und alle relevanten Behörden an einen Tisch gebracht werden, so Roehl. „Alle Beteiligten müssen ihr Okay geben, wenn nur eine Behörde die Zustimmung verweigert, wird die Veranstaltung als nicht durchführbar klassifiziert“, so der Ordnungsamtschef.

Dann sei der Hauptverwaltungsbeamte am Zuge, im Castrop-Rauxeler Fall der Bürgermeister. Der habe das letzte Wort, könne die Veranstaltung letztlich doch genehmigen.

Das „Eriner Beben“ von Wacker Obercastrop sei die erste Veranstaltung gewesen, bei der man eine solche Risikoabschätzung vorgenommen habe. Roehl: „Wir haben da eine Vielzahl an Sachen nachgefordert, etwa in Sachen Rettungswege oder Flucht-Sammelstelle.“ Um zu gucken, ob alle Auflagen eingehalten wurden, sei man bei der Veranstaltung dann auch mit dem Ordnungsamt und der Polizei massiv aufgetreten.

Auch „Castrop kocht über“ wurde untersucht

Auch „Castrop kocht über“ und das geplante Europafest der Stadt im August habe man nach dem Orientierungsrahmen des Ministeriums in Sachen Besucher-Risiko mittlerweile untersucht und begleitet. Und so werden man ab jetzt jede Veranstaltung behandeln, so der Stadt-Vertreter.

Auch beim gerade laufenden Stadtfest „Castrop kocht über“ wurden die Risiken für Besucher im Vorfeld abgeschätzt. © Volker Engel

Das Prinzip gelte, so der Hinweis Roehls, künftig im Zweifel für wirklich jede nennenswerte Veranstaltung unter freiem Himmel in Castrop-Rauxel, also auch für Pfarr- und Gemeindefest, für Schul- oder Kleingartenfeste. „Jeder Veranstalter, der so etwa plant, sollte uns rechtzeitig mit ein paar Angaben über Datum, geschätzte Besucherzahl und Veranstaltungsgelände informieren.“ Wie Veranstalter über die Anforderung informiert werden, erläuterte Roehl allerdings nicht.

Von Brauchtumsfest bis zum Trödelmarkt

Das geschehe letztlich auch, um das Risiko für den Veranstalter zu minimieren. Denn, so Thomas Roehl, die Gerichte in Deutschland schauten inzwischen ganz genau darauf, ob bei einer Veranstaltung im Vorfeld alles getan worden sei, um mögliche Gefahren für Besucher abzuschätzen und zu beseitigen.

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Dem 118 Seiten starken Orientierungsrahmen des Innenministeriums ist zu entnehmen, dass er tatsächlich auf alle Veranstaltungen anzuwenden sei, die unterhaltenden Charakter hätten, vom Stadtfest über die Brauchtumsveranstaltung (Kirmes, Schützenfest) bis hin zum Markt, nicht aber beispielsweise für Demonstrationen.

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