Die Stadt Castrop-Rauxel erhöht den bisher einfachen Steuersatz auf Tiere, die auf einer Liste von „Gefährlichen Hunden“ stehen, auf den dreifachen: Statt knapp 100 Euro im Jahr sollen Hundehalter bald knapp 300 Euro bezahlen, wenn sie einen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier oder Mischlingen mit einem Anteil aus diesen Rassen haben. Aber wie viele gibt es eigentlich davon?
Die Zahlen, die unsere Redaktion in dieser Woche bei der Stadtverwaltung anfragten, nannte Kämmerer und Beigeordneter Michael Eckhardt am Donnerstag (7.12.2023) in der Sitzung des Stadtrates. Hintergrund der Aussage war eine Bürger-Anfrage aus dem Auditorium im Ratssaal, in dem mindestens drei Gegner der Steuererhöhung saßen.

„Wir haben in Castrop-Rauxel 47 von insgesamt 60 gemeldeten Tieren, die einen Wesenstest bestanden haben“, sagte Eckhardt. „Das ist ein großer Anteil.“ Die Zahl 47 nannte er explizit vorweg, denn so trifft die Steuererhöhung nach seinen Worten nur 13 Hunde, sofern sie in Besitz eines privaten Halters sind und vor mehr als zwei Jahren aus dem Tierheim übernommen wurden. 13 mal 200 Euro mehr bringt dem städtischen Haushalt 2024 also 2600 Euro.
Das ist aber nicht die Motivation dahinter. „Wir dem Wunsch des Landesgesetzgebers Rechnung getragen, ein gewisses Zeichen gesetzt, dass es nicht unbedingt der Hund ist, den man halten sollte“, so Eckhardt. Da die Hunde in NRW weder gezüchtet noch verkauft werden dürfen, kommen die meisten aus Tierheimen. Kritiker befürchten, dass es unattraktiver wird, Hunde der genannten Rassen aus Tierheimen aufzunehmen. Außerdem wird allgemein in Frage gestellt, ob eine Beißhäufigkeit der Hunde überhaupt rassebedingt ist.

17 Beißvorfälle, keiner von einem „Listenhund“
Nach Zahlen von Andreas Kemna (Ratsmitglied von Die Partei), die er von der Stadtverwaltung erhalten habe, würden mehr als 6000 steuerpflichtige Hunde in Castrop-Rauxel legal gehalten. 50 Hunde seien nach der Rasseneinstufung des Landeshundegesetztes gefährlich, so Kemnas Zahlen. 2021 und 2022 habe es 17 Vorfälle in Castrop-Rauxel mit Hunden gegeben. „Nicht einer davon mit einem ‚Gefährlichen Hund‘“, so Kemna. „Die 50 Hunde, die gehalten werden, erfüllen also alle die Auflage.“
Die Debatte im Stadtrat am Donnerstag (7.12.2023) führte nicht zu einem anderen Ende als zu erwarten war: Die Mehrheit stimmte dem Verwaltungsvorschlag für die neue Steuersatzung zu. Nur die Stimmen von FDP, die Linke und die Partei standen dagegen. Geprüft wird allerdings, ob man die Hunde der benannten Rassen, die man aus dem Tierheim übernimmt, länger als die bisher geplanten zwei Jahre steuerfrei stellt, auf fünf Jahre ausweitet. Eine generelle fristlose Steuerfreiheit auf Hunde aus dem Tierheim wurde abgelehnt. Ob das Tierheim die Tiere schlechter vermittelt bekommt, soll zwei Jahre lang evaluiert werden.
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