Die Warteliste ist ab sofort für alle Impfberechtigten geöffnet

Restimpfdosen

Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 können sich beim Impfzentrum des Kreises Recklinghausen auf eine Warteliste für Restimpfdosen setzen lassen. Eine Anruf-Garantie gibt’s aber nicht.

Kreis Recklinghausen

, 21.05.2021, 13:20 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auch der Impfstoff von Moderna wird im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen angeboten. Wer dort einen Termin haben möchte, kann sich ab sofort auch auf eine Warteliste setzen lassen.

Auch der Impfstoff von Moderna wird im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen angeboten. Wer dort einen Termin haben möchte, kann sich ab sofort auch auf eine Warteliste setzen lassen. © picture alliance/dpa

Impfberechtigte der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 können sich ab sofort beim Impfzentrum des Kreises Recklinghausen auf eine Warteliste setzen lassen. Sollten in der Leichtbauhalle auf dem Konrad-Adenauer-Platz an einem Tag Restimpfdosen übrig bleiben, würden Personen, die sich in dem Portal registriert haben, kontaktiert - und könnten sich dann ganz kurzfristig die ersehnte Spritze „abholen“.

„Wir können natürlich keine Garantie geben, dass registrierte Personen tatsächlich angerufen werden, weil wir davon ausgehen, dass sich wesentlich mehr Menschen registrieren werden als Restimpfdosen zur Verfügung stehen“, sagt der Leiter des Impfzentrums, Patrick Hundt.

Beim Kreis Recklinghausen würden sich nach wie vor sehr viele Menschen melden, die sagen: „Mensch, ich bin doch impfberechtigt, ich gehöre doch zu den ersten drei Prioritätsgruppen - und habe trotzdem noch keinen Termin“, erläutert Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister auf Nachfrage dieser Redaktion. Genau für diesen Personenkreis sei die Warteliste gedacht. Wobei sich natürlich trotzdem jeder weiter um einen regulären Impftermin bemühen solle.

Mitunter muss es ganz schnell gehen

Den Link zum Registrierungs-Portal findet man auf der Homepage des Kreises. Dort müssen Interessierte aus dem Kreis Recklinghausen neben ihrem Namen und ihrem Geburtsdatum angeben, welcher Impfstoff für sie in Frage kommt: ob Astrazeneca, Johnson & Johnson, Biontech/Pfizer, Moderna - oder auch alle vier. Und sie müssen nachweisen, dass sie aufgrund ihres Alters, ihrer Vorerkrankungen oder ihrer beruflichen Tätigkeit bereits impfberechtigt sind - etwa mithilfe eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers.

„Dieser Nachweis muss bereits im Portal erbracht werden und nicht erst im Impfzentrum“, sagt Küchmeister. Für weniger technikaffine Menschen könnte das möglicherweise eine Hürde darstellen. Wenn jemand angerufen werde, weil es Restimpfdosen gebe, müsse es mitunter sehr schnell gehen, so Küchmeister. Genau deshalb ist bei der Registrierung auch anzugeben, wie weit man vom Impfzentrum entfernt wohnt - und wie rasch man also dort sein könnte.

Auf welchem Platz der Warteliste man stehe, hänge zunächst mal von der Prioritätsgruppe ab, so Küchmeister weiter. Aber im Einzelfall sei für die Auswahl der Personen eben auch die Dauer der Anreise oder die Art des zur Verfügung stehenden Impfstoffs entscheidend.

Nach einer Woche erlischt die Registrierung

Eines möchte der Kreis bei den Wartelisten vermeiden: Dass lange herumtelefoniert werden muss, weil die Registrierten in der Zwischenzeit bereits woanders geimpft worden sind - und folglich keinen Bedarf mehr haben. „Das kostet immens viel Zeit, die wir in solchen Fällen aber nicht immer haben“, so Hundt. „Darum erlischt die Registrierung in unserem Portal nach einer Woche.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass Personen angerufen werden, die tatsächlich noch nicht geimpft sind - und die Restimpfdosen nicht verfallen.

„Wer nach der Woche noch keine Impfung erhalten hat, kann sich aber natürlich erneut registrieren“, so Hundt.

Der Kreis Recklinghausen hat auch in den vergangenen Wochen schon eine „geschlossene“ Warteliste geführt. Auf der standen aber nur Personen, die bereits einen Impftermin hatten und den nicht wahrnehmen konnten. Also etwa die Pflegekraft, die beim Impftermin in ihrer Einrichtung krankheitsbedingt fehlte. Diese Liste sei zuletzt immer kürzer geworden, so Küchmeister. Und deshalb werde sie nun geöffnet.

Kurzfristige Einladungen

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die telefonische Einladung zum Impftermin sehr kurzfristig erfolgen kann. Deshalb sollten alle, die sich für die Warteliste registrieren, die notwendigen Dokumente und Unterlagen wie Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass und Impfberechtigungs-Nachweis schon mal vorab zusammensuchen - um sie dann bei einem Anruf griffbereit zu haben und zur Impfung vorlegen zu können. Andernfalls sei eine Impfung nicht möglich.