Kreditnehmer können wegen der Corona-Krise Stundungen erhalten

Zinslast

Bei vielen Menschen ist wegen der Corona-Krise das Geld knapper. Kredite laufen aber weiter. Unter bestimmten Bedingungen können Kreditnehmer Stundungen beantragen.

Castrop-Rauxel

23.05.2020, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ist das Einkommen geringer, kann die Zinslast drücken. Wegen der Corona-Krise können Kreditnehmer unter bestimmten Bedingungen Stundungen erhalten.

Ist das Einkommen geringer, kann die Zinslast drücken. Wegen der Corona-Krise können Kreditnehmer unter bestimmten Bedingungen Stundungen erhalten. © picture alliance/dpa

Kurzarbeit bedeutet auch Lohneinbußen. Viele Kosten laufen aber weiter. Der oftmals größte Batzen ist die monatliche Rate für Haus- oder andere Kredite. „Im Rahmen der Corona-Maßnahmen ist ein Gesetz in Kraft getreten, das kurzfristig etwas Luft verschaffen kann. Es führt unter bestimmten Bedingungen zur Stundung von Tilgungs- und Zinszahlungen für drei Monate“, sagt Rose Sommer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Castrop-Rauxel.

Die Banken dürften für die Dauer der Stundung im Rahmen dieses Gesetzes keine zusätzlichen Zinsen oder Bearbeitungskosten geltend machen, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.

Dreimonatige Stundung ist möglich

Mit dem Gesetz können Kreditnehmer eines Verbraucher- oder Immobiliendarlehens eine dreimonatige Stundung für Zahlungsverpflichtungen erhalten, die von April bis Juni fällig werden, wenn Sie Zins oder Tilgungen nicht mehr leisten können und der Kredit vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurde.

Wer seine Kreditzahlungen stunden möchte, sollte die Bank kontaktieren und erklären, dass eine Zahlung wegen Einkommenseinbußen, die durch die Corona-Krise verursacht wurden, nicht möglich ist, rät die Verbraucherzentrale. Gegebenenfalls muss hier auch ein Nachweis erfolgen, zum Beispiel mit einem Arbeitgeberschreiben zur Kurzarbeit. Es muss klar ersichtlich sein, dass ohne die Stundung der angemessene Lebensunterhalt gefährdet wäre.

Die Fälligkeit der betroffenen Raten wird dann entsprechend nach hinten verschoben. Das ist auch nur für eine oder zwei Monatsraten möglich. Die Verbraucherzentrale NRW bietet online eine Checkliste an zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Stundung vorliegen. Außerdem gibt es auf der Homepage einen Musterbrief für den Antrag bei der Bank.

Kreditgeber darf keine zusätzlichen Vertragszinsen fordern

Nimmt der Kunde die gesetzliche Regelung in Anspruch, ist klar festgelegt, dass der Kreditgeber aufgrund der dreimonatigen Stundung keine zusätzlichen Vertragszinsen oder Kosten fordern darf. Damit es zu keiner Doppelbelastung der Verbraucher kommt, verschiebt sich die Laufzeit des Kreditvertrages einfach um drei Monate nach hinten. Alle Raten werden drei Monate später fällig als ursprünglich vereinbart.

Kreditnehmern steht es aber auch frei, eigene vertragliche Vereinbarungen mit ihrer Bank über die Stundungen und die weitere Durchführung des Kreditvertrages zu treffen.

Weitere Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale in der Mühlengasse telefonisch unter (02305) 69 879 01 oder per E-Mail (castrop-rauxel@verbraucherzentrale.nrw).

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