Er wusste, was ihm drohte, trotzdem setzte sich der 44-Jährige aus Herten erneut ohne Führerschein hinter das Steuer und fiel in Castrop-Rauxel auf. Nun stand der Wiederholungstäter vor dem Amtsgericht und diesmal endete es böse für ihn.
Mit seinem BMW befuhr der Hertener am Abend des 8. Mai 2024 die A2. Auf Castrop-Rauxeler Gebiet trat er zu heftig auf das Gaspedal und tappte daraufhin in eine Radarfalle.
Das folgende Bußgeldverfahren brachte ans Licht, dass das Radarfoto sein geringstes Problem war. Vielmehr besaß er keine Fahrerlaubnis, war in diesem Zusammenhang mehrfach einschlägig vorbestraft und stand zu allem Überfluss unter laufender Bewährung.
Sieben Monate Haft
Im Prozess war für ihn die Sache klar: „Ich musste an dem Tag zur Arbeit und hatte keine andere Möglichkeit.“ Das war für ihn Rechtfertigung genug. Auch gab er zu, des Öfteren gefahren zu sein. Aber, das erklärte er auch, an sich nutze seine Freundin den Pkw. Überhaupt: Nun habe er sich doch einen Job in seiner Heimatstadt gesucht.
Der Richter sah das Ganze keineswegs als Notlage. Und angesichts der zahllosen einschlägigen Vorbelastungen und der laufenden Bewährung gab es aus seiner Sicht keine Möglichkeit für eine weitere Chance. Der Angeklagte wurde zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Dagegen will der Berufung einlegen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
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