Zivilklage im Hochzeits-Dilemma beim Hof Niermann an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel: Die Klägerin (rechts) neben ihrem Anwalt Christoffer Mankel.

© Werner von Braunschweig

Hochzeits-Ärger auf Hof Niermann landet vor dem Landgericht Bochum

rnHof Niermann

Betroffen von dem sommerlichen „Hochzeits-Dilemma“ auf dem Hof Niermann in Waltrop, hat eine enttäuschte Braut jetzt die Hof-Inhaber verklagt. Die Fronten vor Gericht blieben verhärtet.

Bochum/Castrop-Rauxel/Waltrop

, 06.12.2021, 17:44 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Sommer-Drama um eine Serie von geplatzten Hochzeitsfeiern auf dem Hof Niermann an der Waltrop-Castrop-Rauxeler Stadtgrenze hat am Montag (6.12.) das Bochumer Landgericht erreicht. Eine der betroffenen Bräute hat die Inhaber des Hofes auf Rückerstattung ihrer Anzahlung verklagt.

Die Klägerin hatte geplant, am 28. August auf dem Hof Niermann ihre Hochzeit zu feiern. 5500 Euro waren offenbar im Vorfeld an einen ehemaligen Hochzeitsplaner des Bauernhofes am Kanal als Anzahlung geflossen.

Die Nachricht, dass es der Mitarbeiter scheinbar nur auf das schnelle Geld abgesehen, Termine mehrfach belegt haben soll, war für die Klägerin und zahlreiche anderen Brautpaare später ein Schock. Aber auch für die Niermanns.

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„Wir haben den Mitarbeiter inzwischen vor dem Arbeitsgericht auf Freistellung und Schadenersatz verklagt“, berichtete Niermann-Anwalt Ralph Potthoff-Kowol. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an. Angeblicher Gesamtschaden: annähernd 200.000 Euro.


Hochzeitsfeier-Vertrag wurde aufgekündigt

Die Klägerin hatte sich letztlich entschieden, den Vertrag mit dem Hof Niermann wieder aufzukündigen und woanders zu feiern. Jetzt möchte die verheiratete Frau ihre Anzahlung natürlich gerne wiederhaben.

Für die Hof-Inhaber ist das jedoch ein großes Dilemma, schließlich haben sie die Anzahlungen ja gar nicht erhalten. „Von rund 50 Verfahren mit anderen Brautpaaren haben wir etwa 30 vergleichsweise lösen können. Bei vielen anderen sind wir auf der Zielgeraden“, sagte Hof-Anwalt Ralph Potthoff-Kowol.

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Obwohl die Familie Niermann in direkter Hinsicht „gar nichts mit dem Vorgehen zu tun hat“, habe sie sich dennoch entschieden, mit den enttäuschten Paaren Kompromisse zu finden. Mit der jetzigen Klägerin sei das aber nicht gelungen.

„Wir gehen keinen Pfennig unter 4125 Euro“

Auch am Montag erstickte Kläger-Anwalt Christoffer Mankel Vergleichsbemühungen schnell im Keim. Richterin Svenja Uhlenbrock hätte eine (Rück-)Zahlung von bis zu 3000 Euro vorgeschlagen, die Niermann-Seite signalisiert, das wohl zu akzeptieren. Auf Klägerseite legte sich Anwalt Mankel jedoch fest, dass man „keinen Pfennig unter 75 Prozent, sprich 4125 Euro“ runtergehe. Die Konsequenz: Die gütliche Einigung ist gescheitert.

Richterin Svenja Uhlenbrock bescheinigte der Braut „schwierige Karten“. Die Beweislast liege bei ihr, die Vertragsauslegung sei knifflig, Reglungen aus den Geschäftsbedingungen müssten geprüft werden. Und dann sei da ja auch noch der umstrittene Ex-Mitarbeiter. Die Richterin: „Wir müssen den Mann als Zeugen hier hinbekommen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.