Haltestellen in Castrop-Rauxel werden umgebaut
Gesetz garantiert Barrierefreiheit
Bis 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen barrierefrei sein. Dies besagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Auch die etwa 265 Haltestellen in Castrop-Rauxel müssen bis dahin angepasst werden. Einige Haltestellen sind laut EUV-Chef Michael Werner bereits umgebaut worden.

Cornelia Wegner durfte mit ihrem E-Mobil nicht in den Bus. Nun werden die Bushaltestellen in Castrop bis 2022 umgebaut.
"Immer dann, wenn wir Straßenbau- oder Kanalarbeiten durchführen, setzen wir die Richtlinien zur Barrierefreiheit bei Bushaltestellen um", so Werner. Diese seien zu einem die Anhebung des Haltesteiges auf eine Höhe zwischen 15 und 16 Zentimetern, um einen Zustieg zum Bus auf einer Ebene zu ermöglichen. Rollstuhlfahrer können somit mühelos in den Bus fahren.
Bessere Orientierung für Blinde
Zum anderen ist die Installation von Systemen für Blinde geplant. Rillen- und Noppenplatten beziehungsweise -pflaster helfen Personen, die gar nicht mehr oder nur noch schlecht sehen können, sich an der Bushaltestelle zu orientieren. Beispiele für umgebaute Bushaltestellen seien die Bladenhorster Straße, die Lange Straße oder die Vinckestraße, so Werner.
Wie es mit den bestehenden Haltestellen weitergeht, an denen bislang keine städtischen Baumaßen vorgenommen worden sind, ist noch offen. "Es ist eine gesetzliche Vorgabe vom Bund, entscheidend für uns ist allerdings der Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen", sagt Werner. In dem Plan werden die Regularien und auch Ausnahmen zum barrierefreien Ausbau definiert, so Werner weiter. Der Kreis eruiert aktuell sein Busnetz, um verlässliche Aussagen bezüglich des Haltestellenausbaus nennen zu können.
"Wir führen aktuell eine Analyse der Situation in den kreisangehörigen Städten durch", sagt Andrea Tamfal, Sprecherin für den Kreis Recklinghausen. Ein Haltestellenregister soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. "Nur mit dieser Grundlage können wir verlässliche Aussagen treffen, an welchen Haltestellen was zu tun ist", so Tamfal weiter. Daraufhin soll der Nahverkehrsplan aktualisiert werden. Der letzte hat den Stand aus 2007.
Bestimmte Haltestellen haben Vorrang
In Castrop-Rauxel würden wohl zuerst die 130 Bushaltestellen erneuert werden, die aktuell schon mit Wartehäusern ausgestattet sind, so Werner. "Die stark frequentierten kommen natürlich zu erst dran", so Werner. Eine Priorisierung müsse in jedem Fall geschehen. Haltestellen vor öffentlichen Einrichtungen dürften beispielsweise mit einer hohen Priorität versehen werden, sagt Werner. "Die Priorisierung treffen wir in Abstimmung mit den Städten, Behindertenverbänden und Verkehrsbetrieben", sagt Tamfal.
Paragraf 8, Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes besagt allerdings auch, dass die Frist des 1. Januar 2022 nicht für alle 265 Castrop-Rauxeler Bushaltestellen gelten muss. Denn in den Nahverkehrsplänen der Kreise können "Ausnahmen konkret benannt und begründet werden". "Wir haben mit der Ausnahmeregelung die Möglichkeit, für unsere Umsetzungsziele mehr Zeit einzufordern", so Tamfal. Dennoch: "Es bleibt eine umfangreiche Aufgabe", sagt Werner.
Die Kosten für die Vorhaben blieben erst einmal bei der Stadt. Der Verkehrsbund Rhein-Ruhr werde sich aber wie gewohnt bei solchen Maßnahmen beteiligen, so Werner. "Etwa 25.000 Euro kalkulieren wir aktuell pro Bushaltestelle", sagt der EUV-Chef.
Anmerkung der Redaktion: Letztendlich wird die Stadt Castrop-Rauxel nicht alle 265 oder mehr Haltestellen in Eigenregie und eigener Finanzierung barrierefrei gestalten müssen. Sie muss den Ausbau nur für die Haltestellen an Straßen in kommunaler Trägerschaft übernehmen. An Bundes- und Kreisstraßen müssen der Bund und der Kreis Recklinghausen tätig werden. Die Zahl der auszubauenden Haltestellen in Castrop-Rauxel liegt somit bei 149 (Stand September 2016).