Die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz von Corona-Varianten, die sich der Immunität besser entziehen als Vorgänger-Mutationen, wie es jetzt aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß.
Wie viele Menschen im Kreis Recklinghausen und in Castrop-Rauxel betrifft das? Wir fragten beim Kreis-Gesundheitsamt an und sprachen mit Arbeitgebern aus dem Gesundheitssektor.
Seit dem 15. März habe der Kreis 70 Tätigkeitsverbote wegen fehlender Immunisierung gegen das Coronavirus ausgesprochen. „Von denen wurden jedoch 15 wieder aufgehoben, weil z.B. Nachweise später erbracht und der Sachverhalt daraufhin neu bewertet wurde“, sagt Sprecherin Lena Heimers auf Anfrage unserer Redaktion.
Die ersten Tätigkeitsverbote seien Anfang August nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung und des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens verhängt worden. Dahinter steckten unter anderem längere Anhörungsfristen aufgrund der Ferienzeit. Für die Kontrollen seien in erster Linie die Arbeitgeber zuständig gewesen. „Sie achten eigenständig auf deren Einhaltung“, so Lena Heimers.
EvK und Rochus: Keine Verbote
Nicht betroffen gewesen sei das Evangelische Krankenhaus in Castrop-Rauxel, heißt es aus der Klinik an der Grutholzallee auf Anfrage. Von Tätigkeitsverboten bezüglich der Corona-Impfpflicht seien keine Mitarbeiter aus ihrem Haus betroffen, so Sprecherin Andrea Dopatka.
Auch in der Katholischen St. Paulus Gesellschaft, Trägerin von Rochus-Hospital und Altenpflegeeinrichtungen St. Lambertus, meldet Sprecher Dr. Holger Böhm ähnliches: Im Rochus und in den Pflegeheimen sei die Impfbereitschaft von Anfang an sehr hoch gewesen. „Fast alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind frühzeitig geimpft worden“, so Böhm. Letztlich habe es ein einziges Tätigkeitsverbot in den Einrichtungen der Gesellschaft in Castrop-Rauxel gegeben.
Und bei Pflegediensten? Susanne Rosenberger sagt auf Anfrage, das Tätigkeitsverbot habe eine Person aus ihrem Mitarbeiterkreis betroffen, die im hauswirtschaftlichen Bereich eingesetzt wurde. „Nachdem bis zum Spätsommer dem Kreis keine Immunisierung dieser Person vorlag, gab das Gesundheitsamt uns bzw. der betreffenden Mitarbeiterin mit einer Frist von sechs Wochen Gelegenheit, sich dazu zu äußern oder den Impfschutz nachzuholen“, berichtet Rosenberger.
Als diese Frist verstrichen war, habe das Gesundheitsamt ein sofortiges Betretungsverbot ausgesprochen. „Die Mitarbeiterin wurde dann leider binnen fünf Tagen gekündigt“, so die Pflegedienst-Betreiberin aus Ickern.
„Lief von Anfang an ins Leere“
An der Regelung gab es immer wieder Kritik, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Aus einigen Bundesländern und der Gesundheitsbranche wurden immer wieder Forderungen nach einem Ende laut.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte jetzt das voraussichtliche Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem „Handelsblatt“. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“ Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.
In Castrop-Rauxel soll aber allein der sanfte Druck über die Einrichtung der Impfpflicht bei einigen Beschäftigten für ein Umdenken gesorgt haben. Nach Informationen unserer Redaktion ließen sich einige Mitarbeiter von Pflegediensten gegen Corona impfen, weil absehbar war, dass sie sonst auf mittlere Sicht ihrem Beruf nicht mehr nachgehen könnten.
Mit Material von dpa
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