Corona-Hilfe
Frei-Parken-Regelung in Castrop still und leise aufgehoben
Elektroautos dürfen in der Castroper Altstadt seit dem 1.8.2022 zwei Stunden lang frei parken. Zum selben Zeitpunkt hat sich eine alte Frei-Parken-Regelung für alle Autofahrer erledigt.
Elektro-Autofahrer haben seit Anfang August Vorteile im Vergleich zu Verbrenner-Autofahrern, wenn sie in der Altstadt einkaufen wollen: Für sie gilt eine neue Frei-Parken-Regel auf kostenpflichtigen Parkplätzen wie dem Marktplatz, dem Viehmarkt oder anderen Flächen mit bewirtschafteten Parkraum: Haben Sie ein E-Kennzeichen, brauchen sie zwei Stunden lang keinen Parkschein. Die Parkscheibe genügt.
Was aber ist eigentlich mit der Sonderregelung, die aus Pandemie- und Lockdown-Zeiten stammt, dass auch andere Autofahrer zu bestimmten Zeiten kostenlos parken können? Diese Frage stellte sich ein Castrop-Rauxeler jetzt. Unsere Redaktion hat von der Stadt eine Antwort erhalten. Eine andere, als auf der städtischen Internetseite zu finden ist.
Pandemie-Parkregelung für Freitag und Samstag
Seit Juni 2021 konnten Autofahrer in der Castroper Altstadt zu zusätzlichen Zeiten kostenfrei parken: freitags ab 15 Uhr und samstags den ganzen Tag über. Das ging auf einen Beschluss der Politik aus dem Dezember 2020 zurück, die damit das Einkaufen in der Altstadt fördern wollte. Gerade wegen der Corona-Lockdowns 2020/21 hatten Händler Probleme, ihre Geschäfte voll zu bekommen. Diese Maßnahme sollte einen zumindest kleinen Beitrag leisten.
Das galt nach all den Geschäftsschließungen letztlich seit Juli 2021 zunächst bis Jahresende im für Händler so wichtigen Weihnachtsgeschäft. Dann wurde die Regelung noch einmal verlängert. Allerdings nur bis Ende Juli 2022: Seit dem 1. August, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit, ist alles wieder wie zuvor. Öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr gebührenpflichtig – außer für Elektroautos.
„Der Betriebsausschuss 1 wurde in seiner letzten Sitzung darüber informiert und hatte keine Anmerkungen“, sagt Stadt-Sprecherin Maresa Hilleringmann. Und: „Die Beschilderung an den Parkscheinautomaten ist wieder geändert worden auf den alten Stand.“
Veraltete Angabe auf der Website der Stadt
Auf der Website der Stadt steht am Dienstag (9.8.) nach wie vor: „Bis zum 31. Dezember 2021 kann freitags ab 15.00 Uhr und samstags ganztägig kostenlos in der Altstadt und in den Nebenzentren geparkt werden.“ Diese Information wird vermutlich in den kommenden Tagen im Rathaus aktualisiert.
Eine Ausnahme bleibt das „Brötchenticket“: Wer nur eine Viertelstunde parken will, kann die 15 Minuten gebührenfrei nutzen. Dazu gibt es auf den Automaten eine eigene Option. Ansonsten gilt eine Gebühr von 30 Cent pro angefangene halbe Stunde auf allen Flächen. Eine Ausnahme ist der Castroper Marktplatz: Hier zahlt man 70 Cent.
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