Zwangsversteigerung in Castrop-Rauxel Doppelhaushälfte in Innenstadt-Nähe wartet auf Gebote

Doppelhaushälfte in Innenstadtnähe wird zwangsversteigert
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Am Dienstag, 6. Mai, um 12:30 Uhr wird am Amtsgericht in Castrop-Rauxel eine Einfamiliendoppelhaushälfte mit Garage zwangsversteigert. Das Grundstück am Messenkamp 17a umfasst 302 Quadratmeter. Das im Jahr 2004 erbaute Haus bietet eine Wohnfläche von 109 Quadratmetern, verteilt auf zwei Etagen und einen ausgebauten Dachboden. Die Garage der rechten Doppelhaushälfte, um die es geht, ist 27 Quadratmeter groß. Der in einem Gutachten ermittelte Verkehrswert beläuft sich auf 347.000 Euro.

Kaufinteressenten könnten die Doppelhaushälfte theoretisch auch für weniger Geld ersteigern. Es kommt ganz auf die Gebote an. Manchmal möchte niemand mitbieten. Manchmal bricht unter Konkurrenten sogar ein Streit aus.

Die Lage

Das Grundstück mitsamt der Doppelhaushälfte befinden sich im Stadtteil Castrop. Wer vom Stadtzentrum aus mit dem Auto nach Nordwesten fährt, erreicht über die Herner Straße und die Bladenhorster Straße nach zwei Kilometern die Straße Messenkamp, die westlich der Bahnschienen liegt. Zu Fuß braucht man von dem Grundstück aus etwa 20 Minuten, um den Castroper Marktplatz zu erreichen.

Heizung von den Nachbarn

Eine Sachverständige der IHK Nord Westfalen hat das bebaute Grundstück, um das es geht, begutachtet und ihre Ergebnisse auf 59 Seiten niedergeschrieben. Sie hat im April 2024 einen Verkehrswert von 347.000 Euro ermittelt.

Eine Wertminderung der Immobilie resultiert demnach aus der Tatsache, dass sie über einen Wärmeerzeuger in der Nachbar-Doppelhaushälfte beheizt und mit Warmwasser versorgt wird. Die Kosten für eine Heizungsumrüstung betragen demnach rund 27.000 Euro. Eine Photovoltaikanlage wurde nicht bewertet, da die Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt sind.

Zwischen dem Gutachten und dem Versteigerungstermin ist ein Jahr vergangen. Eine Besichtigung der Immobilie ist für Interessenten in der Regel nicht möglich.

Der Eingang zum Amtsgericht in Castrop-Rauxel.
Der Eingang zum Amtsgericht in Castrop-Rauxel. © Tewe Schefer

Die Raumaufteilung

Eine Vielzahl von Fotos im Anhang lässt zumindest einen Eindruck vom Zustand des Gebäudes und des Grundstücks zum Zeitpunkt einer Ortsbesichtigung im Januar 2024 zu. Von der Eingangsfassade über Garten und Terrasse, Wohnzimmer und Küche bis zum Keller wurde vieles – wenn auch nicht alles – bildlich festgehalten. Im Garten, der keineswegs ungepflegt wirkt, liegt auf den Bildern Schnee. Eine große Menge an Gerümpel und einzelne Feuchteschäden – an der Garagendecke und der Kellertür wurden fotografiert. Auffällig ist das große, geflieste Wohn- und Esszimmer mitsamt Kamin sowie Zugang zur Terrasse und zum Garten. Im Erdgeschoss befinden sich außerdem die geflieste Küche sowie ein Gäste-WC.

Der Keller ist über eine graue Treppe erreichbar. Er besteht aus einer Waschküche und zwei Abstellräumen. Das Dachgeschoss soll ein Kinderzimmer, ein Badezimmer und ein Schlafzimmer beinhalten. Ein Foto ist aber nur vom Flur zu finden. Auch der Spitzboden mitsamt Gästezimmer und Duschbad ist nicht abgebildet.

So läuft die Versteigerung

Im besten Fall können Mitbietende bei einer Zwangsversteigerung zu geringen Preisen an eine eigene Immobilie kommen. Es ist aber nicht garantiert, dass ein Schnäppchen gelingt. Einige Faktoren spielen eine Rolle.

Um Aussicht auf Erfolg zu haben, müssen beim ersten Termin am Amtsgericht mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie geboten werden. Damit läge der Preis schon weit im sechsstelligen Bereich. Niemand kann vorhersagen, wie viele Bieter bei einer Zwangsversteigerung erscheinen werden, und in welcher Höhe die Gebote liegen. Insbesondere bei Wohnungen sind oft auch Unternehmen unter den Bietern. Es kann vorkommen, dass sogar ein Preis über dem Verkehrswert gezahlt wird.

Was Bieter wissen müssen

Aktuelle Termine und dazugehörige Dokumente sind auf der Webseite www.zvg-portal.de zu finden. Dort gibt es auch Gutachten, Pläne und Fotos der einzelnen Objekte. Bieter müssen ein gültiges Ausweisdokument und ihre Steuer-Identifikationsnummer vorlegen. Bei Abgabe eines Gebots wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes verlangt. Liegt das Höchstgebot unterhalb von 50 Prozent des Verkehrswertes, verweigert das Gericht den Zuschlag von Amts wegen. Erreicht das höchste Gebot zwar 50, aber nicht 70 Prozent, kommt es bei einem Gläubigerantrag ebenfalls zu einer Verweigerung. In solchen Fällen wird ein neuer Termin angesetzt, bei dem diese Grenzen wegfallen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 18. April 2025.