Mühsame Digitalisierung der Verwaltung OZG, das Efa-Prinzip und warum Elfe der Königsweg ist

Mühsame Digitalisierung: OZG, das Efa-Prinzip und warum Elfe der Königsweg ist
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Bis 2025 will Dortmund super-digital werden. Castrop-Rauxel, Lünen, Marl, Ahaus: Beispiele für Rathäuser in NRW, in denen es einen zumindest vergleichbaren Zeitplan gibt. Bürger sollen nicht mehr für jeden Vorgang, den sie mit einer Behörde regeln müssen, Briefmarken oder gar den persönlichen Termin im Rathaus benötigen. Im besten Fall sogar für fast gar keinen mehr, abgesehen vielleicht von der Hochzeit mit dem Standesbeamten. Der PC oder das Smartphone soll reichen.

Aber wie das in Deutschland immer so ist: Wo Fortschritt her soll, da braucht es erst einmal ein Gesetz. Wir wären keine Deutschen, wenn wir die Rathäuser einfach wie wild ihre Vorgänge digitalisieren ließen oder es gar von oben herab, sprich von Bundesebene aus für alle Länder, Landkreise und Städte vorfertigen würden. Und darum gibt es ein Online-Zugangsgesetz, kurz OZG. Was ist das?

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ soll die Interaktion zwischen Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher machen. Das ist der oberste Leitsatz beim Bundesinnenministerium, zu finden auf dessen Internetseite. Das OZG „verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten“, heißt es weiter.

Moment! Ende 2022 ist vorbei. Ist also alles fertig? Mitnichten. Darum wird gerade am „OZG 2.0“ gearbeitet. Die Stadt Dortmund rühmte sich Anfang des Jahres damit, „schon 183 Verwaltungsdienstleistungen in der Antragstellung digital auf dortmund.de“ anzubieten. „So viel bietet kaum eine andere Kommune“, sagte der Organisationsdezernent Christian Uhr vor einigen Wochen.

Wie begegnet die Stadt ihrem Bürger digital? Ist sie offen und durchlässig, kann man Anträge online stellen, werden sie digital erfasst und weiterverarbeitet? Wir prüfen gut ein Dutzend einzelne Vorgänge und klopfen sie Schritt für Schritt ab. In den kommenden Wochen hier.

580 Dienstleistungen im OZG-Katalog

Das sind viele. Aber im OZG wurden 2017 über 580 einzelne Verwaltungsleistungen identifiziert und Teil eines Gesetzes. Es ist also noch nicht einmal ein Drittel erreicht. Darum unterhalten sich Mitarbeiter im Ministerium aktuell über eine Novellierung des OZG, seit Frühjahr 2022 schon. „Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe und nur gemeinsam umzusetzen“, heißt es dort, wunderbar positiv formuliert, nun im Frühjahr 2023. Wie also den Rest umsetzen? Und warum ist man erst bei einem Drittel?

Jan-Philip Hermes scannt im Rathaus von Castrop-Rauxel seinen Personalausweis.
Jan-Philip Hermes digitalisiert viele Behördenvorgänge im Rathaus von Castrop-Rauxel. Eine Aufgabe, bei der man Geduld braucht, aber die am Ende allen, Bürgern und Beschäftigten, das Leben erleichtern soll. © Tobias Weckenbrock

Im OZG ging es zwar vor allem darum, Anträge für den Endnutzer, also den Bürger, digital bereitzustellen. Aber immer schwang auch mit, ganze Behördenvorgänge zu digitalisieren. Es geht auf keinen Fall, ein PDF bereitzustellen, das der Bürger ausfüllt, ausdruckt und abschickt. Aber wünschenswert ist auch nicht, dass der Bürger alles eintippt und auf „Senden“ klickt, im Rathaus dann aber Drucker heiß laufen, Akten zu anderen Behörden gefaxt und als Akten in Hängeordner geheftet werden. Auch wenn das gegenüber dem Eintippen von per Post eingereichten Formularen schon ein Fortschritt wäre...

Auf das soll im neuen OZG noch mehr Wert gelegt werden: Qualität der Prozesse soll vor reiner Quantität gehen.

Eine Stadt arbeitet für alle

Bei all dem Verlangen nach Schnelligkeit hat man schon 2017 ins OZG eine Bremse eingebaut, die eigentlich die Effizienz hochhalten soll: Es gilt das Efa-Prinzip. Das steht für „einer für alle“ und bedeutet: Nicht in jedem Rathaus, auch nicht in jedem Bundesland soll jeder Vorgang auf eigene Faust entwickelt werden. Die Zuständigkeiten wurden verteilt. Städte und Landkreise teilen sich in Projektgruppen auf Themenbereiche auf.

So bearbeitete man in Bremen das Kinderkriegen: Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld, Namensänderung – alles in einem Antragspaket namens Elfe (Einfach Leistungen für Kinder) verpackt. Aktueller Status in NRW: Übertragbarkeit in Prüfung. Heißt hier: Eltern müssen nach wie vor den Kreis Recklinghausen oder Borken, die Agentur für Arbeit und die Standesämter in Dortmund, Ahaus, Marl, Lünen und Castrop-Rauxel kontaktieren, um die Anträge auf den alten Weg zu bringen.

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Wie digital ist unsere Verwaltung? In einer Serie befassen wir uns mit Bürokratie und Digitalisierung.
Wie digital ist unsere Verwaltung? In einer Serie befassen wir uns mit Bürokratie und Digitalisierung. © Lukas / Zwingenberger

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