Diese Corona-Regeln gelten am Wochenende in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Seit Sonntag (18.7.) liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen wieder über 10. Welche Corona-Regeln an diesem Wochenende (24./25.7.) in Castrop-Rauxel gelten, lesen Sie hier.

Im Biergarten darf man es sich auch an diesem Wochenende wieder gemütlich machen. © Stephan Schuetze
Am Sonntag (18.7.) ist die Inzidenz im Kreis Recklinghausen auf 11,2 gestiegen – und hat damit die 10 überschritten. Nun liegt sie seit fast einer Woche über dieser kritischen Grenze. Noch hat das allerdings keine Auswirkungen auf die Regeln in Castrop-Rauxel.
Zwar gilt ab einer Inzidenz von 10 nicht mehr Inzidenzstufe 0, sondern 1. Es gibt allerdings eine relativ lange Übergangsfrist von acht Tagen. Das heißt: Am Samstag (24.7.) gelten vorerst weiterhin dieselben lockeren Regeln wie zuletzt.
Ein Überblick:
- Testpflicht am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer die eine Woche oder länger nicht an ihrem Arbeitsplatz waren, sind verpflichtet am Tag ihrer Rückkehr entweder einen negativen Coronatest nachzuweisen oder vor Ort und unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Für alle vollständig Geimpften oder Genesenen gilt diese Pflicht nicht.
- In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keine Beschränkungen. Das bedeutet unter anderem, dass auch der Mindestabstand wegfällt. Er gilt nur als Empfehlung.
- Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Einzige Voraussetzung: Entweder muss ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden oder alle Personen müssen getestet sein. Bei über 5000 Beteiligten muss in jedem Fall ein Test- und Hygienekonzept vorliegen.
- Museen dürfen ohne Masken und sonstige Einschränkungen besucht werden. Das Schiffshebewerk Henrichenburg ist am Mittwoch von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
- Das Parkbad Nord in Ickern ist ebenfalls geöffnet. Für den Besuch benötigen Sie keinen Coronatest. Allerdings sollte im Vorfeld eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/).
- Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Vereinen ist es erlaubt die Hälfte ihrer Plätze mit Zuschauern belegen. Ob sie diese Möglichkeit tatsächlich ausnutzen, liegt an den einzelnen Vereinen.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett ohne Einschränkungen öffnen, solange die Tische voneinander abgetrennt sind.
- Private Veranstaltungen sind erlaubt. Erst bei mehr als 50 Gästen gelten Beschränkungen. Dann müssen entweder alle Teilnehmer getestet sein oder die Masken- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
- Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Eine Testpflicht gilt bei über 50 Gästen.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten müssen Sie eine Maske tragen.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) einzuhalten, ist nicht verpflichtend. Zum eigenen Schutz und dem anderer wird es dennoch empfohlen.
Es gibt noch weitere lockere Corona-Regelungen, zum Beispiel haben Clubs und Diskotheken geöffnet.