Coronavirus
Diese Corona-Regeln gelten am Sonntag im Kreis Recklinghausen
Welche Corona-Regeln müssen Sie am Sonntag in Castrop-Rauxel, Haltern und den anderen Städten des Kreises Recklinghausen beachten? Wofür brauchen Sie Test oder Impfung? Die große Übersicht.
Die Außengastronomie darf geöffnet haben, allerdings muss eine Platzpflicht eingehalten werden. © Timo Pianka
Am Samstag (29.5.) lag die Corona-Inzidenz im Kreis Recklinghausen den vierten Werktag in Folge unter 50. Sollte sie am Montag auch noch einmal diesen Wert erreichen, werden ab Mittwoch die Corona-Regeln weiter gelockert, die in der Corona-Schutzverordnung des Landes festgehalten sind.
Grundsätzlich gilt: Trotz aller Erleichterungen wird nicht gerüttelt an den AHA-Regeln: Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen, um die Ausbreitung des Virus bestmöglich einzudämmen.
Folgende Regeln gelten am Sonntag:
Ohne Einschränkungen dürfen sich Angehörige von bis zu zwei verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen und ihre Freizeit verbringen. Kleinere Außen-Einrichtungen wie Minigolf-Anlagen dürfen geöffnet haben. Zum Sport: Kontaktfreie Sportarten sind an der frischen Luft mit bis zu 25 Personen gestattet. Auf und außerhalb von Sportanlagen.
Der Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, darf inzwischen deutlich unkomplizierter Kunden empfangen. Einerseits fällt die Terminbuchung weg, andererseits der negative und aktuelle Corona-Test, der zuvor vorgezeigt werden musste. Auflage bleibt, dass nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt ist - zu viele Personen zur selben Zeit sollen sich nicht im Laden aufhalten. Weiterhin gilt auch eine Maskenpflicht.
Getestete, Genesene und Geimpfte dürfen in Außengastronomie
Bezüglich der außerschulischen Bildung gilt, dass beliebig viele Menschen aus der Gruppe der Geimpften, Genesenen und der Getesteten (GGG) an Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Die Ausnahme bildet der Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten: Im Innenbereich ist der nur mit bis zu fünf Teilnehmern gestattet.
Allein Personen, die der GGG-Gruppe angehören, dürfen außerdem die Angebote der Außengastronomie wahrnehmen. Im Außenbereich gibt es eine Platzpflicht, um Kontakte rückverfolgen zu können. Allerdings fällt das Verzehrverbot für den direkten Umkreis weg - eine weitere, wenngleich wohl minimale Erleichterung für die Gastronomen.