Diese Corona-Regeln gelten am Donnerstag in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Welche Corona-Regeln müssen Sie am Donnerstag in Castrop-Rauxel beachten? Hier die Übersicht, die auch die Frage beantwortet, wo Sie zum Beispiel überhaupt noch Masken oder Tests brauchen.

Castrop-Rauxel

, 01.07.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Bei den Corona-Regeln gelten weitreichende Lockerungen.

Bei den Corona-Regeln gelten weitreichende Lockerungen. © picture alliance/dpa

Castrop-Rauxel befindet sich auf der niedrigsten Inzidenzstufe. Daher gelten weitreichende Lockerungen. Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was man am Donnerstag (1.7.) in Castrop-Rauxel beachten muss:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung der Personenzahl erlaubt. Möglich sind auch Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, allerdings müssen diese getestet, geimpft oder genesen sein.
  • Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Sollten mehr als 200 Teilnehmer zu einer Veranstaltung erscheinen, muss jeder von diesen einen negativen Corona-Schnelltest, eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion nachweisen.
  • Das Parkbad Nord in Ickern darf ebenfalls ohne Test besucht werden, man benötigt jedoch ein Ticket. Für die Woche stehen im Online-Shop noch viele Tickets zur Verfügung. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
  • Kontaktsport ist mit maximal 100 Personen sowohl drinnen als auch draußen möglich. Auch ein Corona-Test wird dafür nicht benötigt. Ob Vereine Zuschauer zulassen, hängt von den einzelnen Klubs ab. Erlaubt ist die Zulassung von bis zu 100 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Alternativ kann mit einem festen Konzept auch bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten sind weiterhin geöffnet. Sowohl innen als auch außen braucht man dort keinen Test mehr. Lediglich eine Platzpflicht gilt, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
  • Private Veranstaltungen außer Partys dürfen im Freien mit bis zu 250 und drinnen mit maximal 100 Gästen stattfinden. Alle Teilnehmenden müssen jedoch entweder getestet, genesen oder geimpft sein.
  • Partys ohne Einhaltung der Abstandsregelungen dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Auch hier benötigen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines negativen Coronatests, einer Impfung oder einer überstandenen Infektion.
  • Die Maskenpflicht wurde gelockert. Im Freien gilt sie nur noch bei Veranstaltungen, an denen mehr als 1000 Personen teilnehmen. In Innenräumen darf sie in Einzelfällen auch aufgehoben werden, sofern bestimmte Voraussetzungen gelten. Weiterhin Maske zu tragen ist in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen erforderlich.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) müssen grundsätzlich weiterhin beachtet werden.