Bis zu 145 Euro: Diese Bußgelder drohen Autofahrern im bevorstehenden Winter
Straßenverkehr
Wer in Castrop-Rauxel bei Eis mit Sommerreifen fährt oder die Scheiben nicht freikratzt, lebt nicht nur gefährlich. Er kann auch ohne Unfall zur Kasse gebeten werden. Das ist der Strafenkatalog.

Der erste Schnee steht in Castrop-Rauxel noch aus. Wer sich dann aber mit Sommerreifen erwischen lässt, muss zahlen. © Tobias Weckenbrock
Sowohl die Polizei als auch der ADAC warnen Jahr für Jahr vor Beginn des Winters vor lauernden Gefahren im Straßenverkehr. Trotzdem werden Autofahrer immer wieder komplett überrascht, wenn auf einmal die ersten Minustemperaturen die Straßen rutschig machen oder der erste zarte Schneefall einsetzt.
Dann gibt es immer wieder einen Ansturm auf Werkstätten, um Winterreifen aufziehen zu lassen oder neue Winterräder zu kaufen. Das führt zu massiven Wartezeiten. Wer in der Zeit von der Polizei ohne Winterreifen erwischt wird, muss ins Portemonnaie greifen.
Vergehen können ziemlich teuer werden
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Sommer- statt Winterreifen: Laut Straßenverkehrsordnung müssen bei Glätte auf allen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen Winterreifen aufgezogen sein.
Strafe: Bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs: 60 Euro plus einen Punkt. Bei einem Unfall sind 120 Euro fällig (zusätzlich ein Punkt). -
Schnee und Eis auf dem Dach: Alle Fahrer - nicht nur Lkw-Fahrer - müssen Schnee und Eis von Autos und Anhängern entfernen, da sich diese bei der Fahrt lösen und auf die Fahrbahn oder folgende Fahrzeuge fliegen können. Eine Gefahr, die auch Radfahrer und Fußgänger treffen kann.
Strafe: Eisplatten auf dem Dach: 25 Euro. Platten fallen während der Fahrt herunter: 80 Euro. Kommt es zu einem Unfall: 120 Euro. -
Verschneite/vereiste Scheiben: Freie Sicht gilt nicht nur für Front-, Heck- und Seitenscheiben, sondern auch für den Blick auf das Kfz-Kennzeichen, das nicht von Schnee bedeckt sein darf und erkennbar sein muss.
Strafe: Beeinträchtigte Sicht: 10 Euro. Schlecht lesbares Kennzeichen: 5 Euro.
Von Rasern und Motorwärmern
Das sind nur drei Situationen, in denen ein Autofahrer von der Polizei auch ohne Unfall zur Kasse gebeten werden darf. Wichtige Hinweise gibt der Bußgeldkatalog auch Fahrern, die zu schnell unterwegs sind: Wer bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasstem Tempo unterwegs ist, zahlt 100 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall wird es noch teurer (120 bzw. 145 Euro).
Selbst Kleinvieh macht im Winter Mist. Im Ernstfall kann die Polizei einem Autofahrer, der mangelhafte Scheibenwischer benutzt, 5 Euro abknöpfen.
Und das bis heute immer noch sehr beliebte, aber komplett verbotene Warmlaufenlassen des Motors kann 10 Euro kosten, wenn man sich dabei erwischen lässt. Es ist übrigens nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch für den Motor.
Winterreifen müssen 1,6 Millimeter Profil haben
Beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen sollte man auf das seit dem 1. Januar 2018 vorgeschriebene Alpin-Symbol (Eiskristall in einer skizzierten Bergkulisse) achten. Vor 2018 hergestellte Winterreifen dürfen nur noch bis zum 30.9.2024 gefahren werden.
Hersteller empfehlen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern für Winterreifen. Laut Gesetz müssen mindestens 1,6 Millimeter vorhanden sein.
Bei einer Reifenpanne dürfen Fahrer kurzzeitig auch Sommerreifen nutzen. Das gilt aber nur für die direkte Fahrt zu einer Werkstatt oder nach Hause.
Parkausweis unter Schnee nicht zu erkennen
Keine Sorge muss man laut ADAC übrigens haben, wenn im zugeschneiten Auto der Parkausweis nicht zu erkennen ist. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer Parkausweise im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall und selbst, wenn unter der dicken Schneedecke nichts mehr zu erkennen ist.