Immobilien

Die Suche nach barrierefreien Wohnungen ist eine schwere Aufgabe

Wo „barrierefrei“ draufsteht, ist noch längst nicht barrierefrei drin. Diese für ältere Menschen bei der Wohnungssuche wichtige Erfahrung hat die Verbraucherzentrale bei einem Versuch gemacht.

Ruhrgebiet

, 27.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Wer auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen ist, für den können schon einzelne Stufen zum Verhängnis werden. © picture alliance/dpa

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichen wir hier regelmäßig Tipps rund um Haus, Wohnung und Garten. Heute geht es um das Thema Wohnen im Alter:

Ein Fünftel der deutschen Bevölkerung ist 65 Jahre und älter. Für diesen Personenkreis ist barrierefreies Wohnen eine Grundvoraussetzung, um so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben zu können.

Denn Barrierefreiheit ermöglicht Mobilität und bildet damit die Grundlage für Eigenständigkeit und Teilnahme am sozialen Leben. Doch wer auf einen Rollator oder einen Gehstock angewiesen ist, hat es in Nordrhein-Westfalen schwer, eine passende Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden.

Etikettenschwindel mit Barrierefreiheit

Wie die tatsächliche Situation bei barrierefreien Mietwohnungen des privaten Wohnungsmarktes aussieht, hat die Verbraucherzentrale NRW vor rund eineinhalb Jahren geprüft. Das Ergebnis war ernüchternd: Nur jede achte Mietwohnung, die auf Immobilienportalen als „barrierefrei“ angepriesen wird, hat dieses Etikett tatsächlich verdient.

Drei Monate lang hatten die Verbraucherschützer im Internet bei den drei marktführenden Wohnungsportalen ImmobilienScout 24, immowelt und immonet in den fünf größten NRW Städten – Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Dortmund und in jeweils einer ländlichen Region aus einem der fünf Regierungsbezirke – insgesamt 191 Inserate gefunden, die explizit als „barrierefrei“ beworben wurden.

Beim Nachfassen offenbarten sich nur 25 Wohnungen als tatsächlich barrierefrei und erfüllten sämtliche Untersuchungskriterien speziell für mobilitätseingeschränkte Wohnungssuchende.

Grundlage der Bewertung waren acht Kriterien, angelehnt an die Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB), die nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW fürs Wohnen von mobilitätseingeschränkten Menschen unabdingbar sind. Konkret waren dies:

Zugänglichkeit des Hauses,bei Außenstufen Vorhandensein einer Rampe mit beidseitigen Handläufen, Aufzug,ausreichende Durchgangsbreite der Wohnungstüren,Schwellenlosigkeit der Wohnung,angemessenen Bewegungsfreiheit innerhalb des Badezimmers (1,20 Meter mal 1,20 Meter)Existenz einer bodengleichen Dusche und eines unterfahrbaren Waschbeckens.

„Eine ebenerdige Dusche oder ein rutschfester Bodenbelag reichen nicht aus, um eine Mietwohnung als ‚barrierefrei‘ zu bezeichnen. Der Zugang zum Objekt von der Straße bis in den Keller und in die Wohnung hinein und von dort in jedes Zimmer muss auf ganzer Linie mobilitätsgerecht sein, um als barrierefrei für diese Gruppe zu gelten“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Wohnungsanzeigen nicht blind vertrauen

Hier sei die Landesregierung gefordert, eindeutige Regelungen im Sinne der Barrierefreiheit für Neubauten und den Wohnungsumbau zu treffen. Dies müssen Vermieter dann als Richtlinie nutzen, wenn sie ein Mietobjekt als „barrierefrei“ anbieten wollen. An Vermieter appelliert man, nur solche Wohnungsangebote als barrierefrei zu bezeichnen, die den mobilen Beeinträchtigungen von Mietern tatsächlich gerecht werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt mobilitätseingeschränkten Wohnungssuchenden oder ihren Angehörigen, Wohnungsanzeigen nicht blind zu vertrauen, sondern Wohnungen nach individuell festgelegten Kriterien zu begutachten und nach Anpassungsmöglichkeiten zu fragen.