Großeinsatz am Paketzentrum
DHL-Mitarbeiter muss nicht für Fehlalarm haften
Der DHL-Mitarbeiter, dessen Verletzungen im Juli für einen Großalarm bei der Castroper Post gesorgt haben, muss für den Einsatz nicht haften Warum das so ist, erklären Feuerwehr und Stadt.
Bei dem Großeinsatz hat ein Spezialist mit Schutzanzug ein verdächtiges Paket untersucht.
Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann erklärte auf Anfrage: „Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage.“ Niemand solle sich scheuen. den Notruf zu wählen.
Der Einsatz dauerte knapp fünf Stunden. Extrakosten seien jedoch, laut Ulrich Vogel, Leiter der Feuerwehr, kaum entstanden. „Die Strukturen die wir genutzt haben, sind sowieso vorhanden.“ Eine Rechnung werde nur gestellt, im Falle einer Fahrzeughavarie, grober Fahrlässigkeit oder wenn mit Vorsatz gehandelt wird. „Der Bürger zahlt doch seine Steuern für die Daseinsvorsorge und die eigene Sicherheit“, so Vogel.
Evaluation der Feuerwehr
Weder Notrufende noch Einsatzleiter hätten grob fahrlässig gehandelt, betont Maresa Hilleringmann. Ein Großalarm sei daher gerechtfertigt gewesen.Dennoch hat es bei der Feuerwehr eine Nachbesprechung des Einsatzes gegeben. Dafür seien laut Feuerwehrsprecher Heiner Holtkotte die Führungskräfte der beteiligten Einsatzgruppen zusammengekommen und hätten die Zusammenarbeit während des Einsatzes evaluiert.
Für zukünftige Einsätze dieser Art, konnten dabei keine pauschalen Schlüsse gezogen werden. „Man kann nicht sagen, nur weil das eine Hautverletzung war, fahren wir beim nächsten Mal jetzt alles zurück“, erklärt Holtkotte. „Wir müssen weiterhin immer erst vom Maximalen ausgehen.“