Castrop-Rauxel Vergangenheit wirft ihre Schatten bis in die Gegenwart. © Jens Lukas
Altlasten
Das Gift im Boden: 275 Flächen in Castrop-Rauxel sind verdächtig
Die Vergangenheit kann uns auch heute noch beschäftigen. Besonders unangenehm kann das bei Altlasten werden. Denn Giftstoffe und Metalle können den heutigen Stadtbewohnern gefährlich werden.
Castrop-Rauxel hat eine bewegte Bergbau- und Industrie-Vergangenheit. Und auch wenn die große Zeit der Zechen vorbei ist, wirken die Fabriken und Werke bis in die Gegenwart. „Aufgrund der industriellen Vorgeschichte sind im Bereich der Stadt Castrop-Rauxel zahlreiche Flächen im Kataster für altlastverdächtige Flächen aufgenommen worden“, sagt Kreissprecherin Lena Heimers.
Aktuell stehen im Kataster 61 Altablagerungen und 214 Altstandorte. Bei Altstandorten steht die Gefährdung von Gewässers und an Altablagerungen die Gefährdung des Bodens im Vordergrund. Lena Heimers: „Für diese Flächen gilt, dass aufgrund der Vornutzung der Verdacht besteht, dass eine Gefährdung für ein Schutzgut bestehen könnte.“ Wie mit den Flächen verfahren wird, entscheidet die Bodenschutzbehörde. Zuletzt hatte diese zum Beispiel eine Untersuchung der Siedlung an der Cottenburg angeordnet, um eine Gefährdung auszuschließen.
Neben der Fläche an der Siedlung zur Cottenburg gibt es weitere Flächen, die unter Beobachtung stehen. Lena Heimers gibt Beispiele: „In den vergangenen drei Jahren wurde im Auftrag des AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung des Landes NRW) und der Stadt Castrop-Rauxel (EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) die ehemalige Deponie Brandheide im Stadtteil Frohlinde saniert.“ Auf der Deponie wurde zwischen den Jahren 1959 und 1972 Abfall in Form von Hausmüll, Bauschutt sowie zum Teil teerbehafteten Abfällen abgelagert.
Heute ist die Brandheide saniert und bei vielen Anwohnern beliebt.
Zechen häufig betroffen
Auch Zechengelände zählen im gesamten Ruhrgebiet zu den Hotspots für Verunreinigungen und Altlasten. In Castrop-Rauxel war unter anderem die Zeche Victor betroffen.
Nachdem die Fläche aufbereitet worden war, konnte sie wieder als Gewerbegebiet genutzt werden. Aber auch nachdem eine Fläche saniert wurde, bleiben die Behörden aktiv. „Die Bebauung des Gewerbegebietes wird durch die untere Bodenschutzbehörde weiterhin begleitet und überwacht. Es wird somit sichergestellt, dass auch im Zuge der Folgenutzung bodenschutz- und abfallrechtliche Vorgaben eingehalten werden“, sagt Kreissprecherin Lena Heimers.
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